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Thema: Vorverlegte kommerziell vertreiben!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied
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    Moin Moin,

    mal langsam, Gebrauchsmuster geht nicht da schon das Teil veröffentlicht ist. Geschmacksmuster ginge unter der Voraussetzung, dass die Form nicht durch die Technik bestimmt ist. Könnte bei den Fußrastenplatten klappen beim TBKS dürfte es an der Sichtbarkeit und dem m. E. nicht eigenständigen Design scheitern.

    Grundsätzlich gab es solche Vorverlegten von der Firma H&M deluxe Anfang der 90er für ca 400 DM zu kaufen. Also rein technisch ein alter Hut, die Schweinerei ist halt die, sofern korrekt, direkte Verwendung der von Klaus bereitgestellten Laserdaten ohne irgendwelche Abwandlung. Hier könnte man ggf. über einen Verstoß gegen das Urheberrecht weitermachen. Aber ob sich das für einen Privatmann lohnt der selbst kein Interesse an den Vertrieb hat?

    Ich würde da mit kleinem Aufwand rangehen und nachfragen warum er sich berechtigt fühlt das von mir geschaffene Design für kommerzielle Zwecke verwenden zu dürfen. Andersrum dürte es dann ein leichtes sein das Design so zu ändern, dass eine Urheberrechtsverletzung etc nicht mehr vorhanden ist.

    Fazit: Es ist eine Schweinerei, aber wirkliche Chancen hat man nicht. Da hilft u. U. ein Hinweis ans Finanzamt mehr, dass da jemand sich nebenbei gewerblich betätigt ohne vermutlich ein Gewerbe angemeldet zu haben. Bei Steuerbetrug sind die Jungs dann ganz gerne kleinlaut.

    Gruß

    Jogi

  2. #2
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    Zitat Zitat von Jogi Beitrag anzeigen
    Moin Moin,

    mal langsam, Gebrauchsmuster geht nicht da schon das Teil veröffentlicht ist. Geschmacksmuster ginge unter der Voraussetzung, dass die Form nicht durch die Technik bestimmt ist. Könnte bei den Fußrastenplatten klappen beim TBKS dürfte es an der Sichtbarkeit und dem m. E. nicht eigenständigen Design scheitern.
    Irrtum, gerade habe ich wieder erfolgreich einen Artikel bei Ebay beendet. Ganz einfach über Veri, dazu muß man aber nachweislich Rechteinhaber sein.

    Da hilft u. U. ein Hinweis ans Finanzamt mehr
    Genau das muß man machen, funktioniert aber nur wenn offensichtlich mehrere Artikel angeboten wurden, in meinem Fall nachweisbar. Einfach eine Vermutung aussprechen in der gewerblicher Verkauf vermutet wird, der Verkäufer bekommt zuerst einmal dicken Ärger, der Anzeigende wird nicht veröffentlicht.
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