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Thema: Blinker an der LS (Vorschriften je nach EZ)

  1. #11
    Savage-IG Mitglied
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    Moin Moin,

    das Schreiben vom Lothar kenn ich auch. Ich habe damals beim Eintrag nur Ochsenaugen bei EZ 1990 drauf bestanden, das die hinteren Blinker explizit ausgetragen werden. Dann gibt es auch keine Diskussionen. Nur leider kennt nicht jede Pürfstelle die Anweisung vom TÜV Rheinland. Es kann auch sein, dass nicht jeder TÜV diese Anweisung anerkennt.

    Gruß

    Jogi

  2. #12
    Savage-IG Mitglied Avatar von pahld
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    genau so hab ich es auch

    bl.jpg

    Dieter
    Gruß Dieter
    Zähneputzen ist wie Wählen, lässt man es wird es Braun

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    Und ich mag auch keine Bobber

  3. #13
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Der Unsinn mit, ich muß auch hinten Blinker haben, je nach Baujahr und O-Augen nach hinten abdunkeln wenn hinten Blinker dran sind kreist eben schon ewig in der Bestenliste der Werkstätten, Selbstschrauber, Fusseltuner und Prüfer, die zum Teil einfach nur keine Lust haben sich mit den tatsächlichen Gegebenheiten auseinander zu setzen. Was man hier sehr häufig über TüV-Besuche zu lesen bekommt, da kann man Angst kriegen.

    An der Stelle: "Ein Hoch" auf alle Prüfingenieure und aaS, die sich mal ernsthaft mit der Materie beschäftigt haben und ihr Wissen und Können in der Praxis auch anwenden!!!
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  4. #14
    Savage-IG Mitglied Avatar von hmt
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    Ob das 16 Jahre alte Schreiben noch gültig ist ????????????
    Gruss JOE

    LOUD PIPES SAVES LIVES

  5. #15
    Savage-IG Mitglied
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    Zitat Zitat von hmt Beitrag anzeigen
    Ob das 16 Jahre alte Schreiben noch gültig ist ????????????
    Da alte Fahrzeuge Bestandschutz haben und es sich um eine Auslegung für alte Fahrzeuge handelt dürfte erstmal nichts dagegen sprechen so zu verfahren. Es gilt halt nur für Fahrzeuge die der StVZO unterliegen, nicht für neue Fahrzeuge.

  6. #16
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hodl
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    Ich häng mich mal hier mit dran -

    Ich plane bei meiner eLSe die hinteren Lichtlein gegen Kellermann Kombi - Blinker,-Brems-Rücklicht zu tauschen.
    Nun hab ich vor ein paar Tagen hier einen Beitrag gesehen bei dem behauptet wurde (so glaube ich das verstanden zu haben) das da
    irgendwas nicht Regel konform ist (bei den Onkels vom Verein) Ich weiss jetzt nicht mehr genau was und ich find den Beitrag auch nicht mehr
    Hat einer von euch dazu was zu sagen ????
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    P.O.G. Renegade

  7. #17
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Ich weiß nur, das viele diese Kombi fahren.
    von Problemen seitens des Vereins hab ich noch nie was gehört.
    Gruß
    Ralph

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  8. #18
    Savage-IG Mitglied
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    Grundsätzlich ist die LS nach STVZO zugelassen und somit die Beleuchtungseinrichtung ausgelegt. Es giebt aber inzwischen auch die EU-Voschriften bei der Beleuchtung. Bei EU-Fahrzeugen geht nur EU-Vorschrift, bei unsererer eLSe kann mann von STVZO auf EU umrüsten. Mischbetrieb ist nicht zulässig.
    Es ist sehr viel anders, aber oftmals nur in den Details der Positionen am Fahrzeug. Fürs Rücklicht gilt nach STVZO 1x, nicht mehr, nicht weniger. Bei EU 1x oder auch 2. Somit ist es mit Umrüstung auf EU möglich, auch diese kombinierten Rück/Brems/Blinkleucheten zu verwenden. Weiterhin ist unter anderem dann Standlicht, Blinkkontrolllämpchen u. Fernlichtkontrolllämpchen vorgeschrieben, nach STVZO waren die lediglich "möglich".

    Da gabs hier doch mal das Bild mit den Bemaßungen der Beleuchtungspositionen. Ich finds grad nicht, muß zur Arbeit.

    Gruß Ralle
    Gesunde Ernährung: Mein Bier ist absolut vegetarisch, fettfrei, ohne Konservierungsstoffe, spült die Nieren durch und wird regional hergestellt.

  9. #19
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hodl
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    Jo - danke mal, das ist ja schon ziemlich aufschlussreich. Was müsste dann noch an der eLSe geändert werden?
    Ich hab den Orig-Scheinwerfer- will den aber durch Klarglaseinsatz bzw Scheinwerfer ersetzen und ich hab am Lenker Hella O-Augen.
    Die Kontrollleuchten sind natürlich auch vorhanden.

    Ergänzung:
    Hab jetzt bei TüV Süd ein Blatt gefunden : Beleuchtung

    ab. 87 O-Augen mit Blinker hinten - wäre bei mir gegeben.

    Nach EU 2 Bremsleuchten - mittig? wie ist das gemeint ?
    genaus Schlussleuchten - mittig
    und natürlich die breiten und höhenangaben wie gehabt.

    Werd wohl am besten mal bei meinem Verein nachfragen.


    Nachtrag :
    Hab heute mit meinem TüVer telefoniert, der mir sagte das ich die Blinker- Rücklicht Kombi verbauen kann, da ich ja meine vordere Beleuchtung schon nach EG habe.
    Eintragen lassen muss ich auch nix, da die Kellermänner ja eine ECE Nummmer (odersowat) haben.
    Geändert von Hodl (16.02.2015 um 17:52 Uhr)
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    P.O.G. Renegade

  10. #20
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hodl
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    So jetzt ist es soweit, werde heute die Blinker/bremslicht/Rücklichter von Kellermann bestellen - kann mir einer ein lastunabhängiges Blinkrelais empfehle
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