Moin Moin,
ausschlaggebend ist die Erstzulassung.
Ab 1.1.1987 dürfen nach hinten wirkende Blinker nicht an beweglichen Fahrzeugteilen befestigt sein. Es gab mal vom TÜV-Rheinland eine Bescheinigung, dass auch Lenkerendenblinker ohne hintere Blinker eingetragen werden können, solange das Fahrzeug nicht nach EG zugelassen ist. EG fordert explizit 4 Blinker.
Hierzu brauchst du aber z. B. Ochsenaugen die für vorne und hinten geprüft sind. Die haben als Prüfzeichen K~..... Die Ochsenaugen von Louis etc. haben in der Regel nur eine "11" als Prüfzeichen, also nur für vorne geprüft.
Da bei deiner EZ man leicht in Diskussionen verwickelt werden könnte, sollte der Eintrag in die Papiere expliziet besagen, dass keine weiteren hinteren Blinker notwendig sind.
Die Ochsenaugen können dir also eingetragen werden, es kann aber auch sein, dass der Prüfer da nicht mitmacht. Vorher fragen.
Wenn man den neuen Motor in den alten Rahmen steckt muss man auch die CDI mitübernehmen und auch den Kabelbaum, da die neue CDI 2 Stecker hat während die alte nur 1 Stecker hat. Ggf. sind auch noch weitere Arbeiten nötig.
Gruß
Jogi