Zitat Zitat von osredo Beitrag anzeigen
tüffig is das nicht, E-geprüft hin oder her, man wird rechtlich gesehen ein Rücklicht brauchen, weil:
Das Rücklich muß mittig angebracht sein! Wird so nix...
nur falls das wem wichtig is

Heiko

Das stimmt so nicht ganz. Bis EZ 1994 sowieso nicht und danach erlaubt die STVZO in §30, die Einzelrichtlinie 2002/24/EG anzuwenden. Hier wird wiederum auf die Einzelrichtlinie 93/92 verwiesen, die 2 gleichzeitig funktionierende Bremslichter erlaubt. Die Anwendung dieser Richtlinie (durch Verwendung von z.B. Kellermann micro 1000DF oder Shin Yo Dakota) erfordert dann allerdings die Erfüllung noch mehrerer Vorgaben.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...0L0073:DE:HTML
Siehe auch hier und Custombike 3/09, Seite 91