Da hat Sigi dann Recht, im Falle eines schweren Unfalls wird alles genau unter die Lupe genommen und wenn da Reiser und Lenker entdeckt werden, die nicht zur KBA Nummer des Fahrzeuges passen--kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Wird zwar nur bei Toten oder Schwerverletzten gemacht-( und selbst da nicht immer )-ABER .........man hat schon Pferde kotzen sehen.
Das muß jeder selbst entscheiden.
ich sehe das auch nicht so eng--aber man muß drauf hin weisen !!!
Aber was erzähle ich---ruft mal beim TüV an und fragt nach, ihr werdet sehen
Jeder wie er kann-darf und möchte