Ich habe mich wohl geirrt, das Mitfuehren ist nicht konkret geregelt.
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Das Mitführen von Kraftstoff im Reservekanister ist in Deutschland nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Deshalb darf grundsätzlich in Kraftfahrzeugen Kraftstoff in geeigneten, DIN-gerechten Reservekanistern mitgeführt werden. Eine zulässige Höchstmenge ist nicht festgelegt; sie muss lediglich „angemessen“ sein, also nach allgemeiner Lebenserfahrung als Reservemenge angesehen werden können. Beim Pkw wird diese akzeptierte Reserve etwa 20 l, beim Lkw etwa 60 l betragen. Die Reservekanister müssen – wie alle Ladungsgegenstände - so verstaut werden, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
(Quelle:ADAC)
Schwierig wird es wohl sein einen geeigneten Reservekanister zu finden, der auch noch den Designanforderungen standhaelt ::)