Hi All

Folgender Info-/Aufruf erreichte mich:

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Liebe BAGMO–Mitglieder,
wie allen Beteiligten bekannt sein dürfte, plant das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine neue gesetzliche Regelung für die Kennzeichengröße von Motorrädern. Zukünftig sollen für Krafträder kleinere Kennzeichenschilder zugelassen wer-den, wie sie z. B. in Österreich, Frankreich oder Italien Verwendung finden, ohne dass deren Erkennbarkeit und damit auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat gemeinsam mit der Polizei Untersuchungen zur Erkennbarkeit durchgeführt. Die fotografische Erkennbarkeit durch Radaranlagen etc. ist demnach gewährleistet. Nach dem Ergebnis der BASt-Untersuchung ist es möglich, die Kennzeichenschilder bis zu einer Minimalgröße von 18x20 cm (max. 22x20 cm) auch unter Verwendung mehrstelliger Erkennungsnummern zu verringern. Die Verkleinerung ist mit dem internationalen Übereinkommen über den Straßenverkehr vereinbar, da danach die Mitglied-staaten von den Vorgaben zur Mindesterkennbarkeit für Krafträder abweichen können.
In dem Verordnungsentwurf des BMVBS heißt es zusätzlich: „Mit der Neugestaltung der Schilder kann auch die Beschränkung aufgehoben werden, dass zwei- und dreistellige Er-kennungsnummern nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden dürfen, für die eine längere Er-kennungsnummer nicht geeignet ist; insbesondere betrifft dies Krafträder. Die Neuregelung führt daher zu Deregulierung, zur Einsparung von Material und trägt den Wünschen der Mo-torradfahrer weitgehend Rechnung."
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bislang um einen Verordnungsentwurf handelt, der von der Bundesregierung noch nicht beschlossen worden ist. Der Bundesrat, sprich die Vertretung der Bundesländer, muss dem Entwurf ebenfalls noch zustimmen.
Damit die „Kuchenbleche" (max. 28 cm breit) auch tatsächlich der Geschichte angehö-ren, möchte das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) eine Sammlung von genau diesen dokumentieren. Wir sind also auf der Suche nach Fotos mit „Kuchenblechen" aus al-len Teilen Deutschlands. Bevorzugt wären Aufnahmen, bei denen das große Num-mernschild besonders auffallend/unpraktisch am Motorrad angebracht ist. Sollten sich dabei Beispiel festhalten lassen, die sogar die Sicherheit der Aufsassen gefährden können (überstehende scharfe Kanten, teilweise verdeckte Blinker, etc.), sind diese besonders willkommen.
Die Verwendung der Fotos erfolgt anonym. Lediglich die Buchstabenkombination des Kenn-zeichens würde zu sehen sein. Auch diese kann auf Wunsch unkenntlich gemacht werden.
Die Fotos bitte bis spätestens zum 11. April 2011 senden an: info@ifz.de oder per Post an Institut für Zweiradsicherheit e.V. (ifz), Gladbecker Straße 425, 45329 Essen.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung und hoffen auf eine große Reso-nanz! Vielen Dank und viele Grüße
Matthias Haasper
BAGMO-Koordinationsbüro
 
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