echt nicht? Mit exakt diesem Rücklicht bin ich vor 3 oder 4 Jahren angehalten worden, Eintragungen wurden überprüft und die Beleuchtung hat er sich auch ganz genau angeschaut - keine Beanstandung... Ist das jetzt wieder mal der "Ermessensspielraum" der Beamten, oder war der Typ einfach nur blind, oder hat sich inzwischen die Gesetzeslage diesbezüglich geändert?
Zum Thema Nummernschild: meins ist 21 X 20 cm, kleiner geht fast nicht in unserem Landkreis. Und nein - ich hab keinen Rückstrahler mehr dran bin aber seit 'ner ganzen Weile nicht mehr angehalten worden
Gruß, Daniel