Zitat Zitat von fe(n)derwulf Beitrag anzeigen
verstehe ich das richtig, daß es nur um 57S bzw 57H geht?
S=slow, H=High, d.h. Dein Reifen ist für eine höhere Geschwindigkeit zugelassen, das ist egal.
Und die Bindung an ein Fabrikat kannst Du auch vergessen, das können die bei TÜV nachschlagen. Nur muß vorne und hinten der Hersteller identisch sein.
Hi Jochen,

...Ja, fasst. Dieser Satz unter Punkt 22 " Bereif. vorn und Hinten nur von einem Herst. Zul. * Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubniss beachten." macht mir halt ein bischen zu schaffen.

Ich brauche dennoch zumindest eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller/ Händler, falls sich doch mal einer von denen auskennt und genauer hinschaut.

Es geht mir einfach um das Prinzip. Die können doch nicht einfach Informationen, die es mal gegeben hat, die sie für die Zulassungsbescheinigung übernehmen müssten, und auch noch irgend jemand mal Geld dafür bezahlt hat, bei einer blöden Namensänderung, nicht übernehmen. Da sind schon ganz andere in Polizeikontrollen tatsächlich rein gerauscht, und mussten hinterher richtig zahlen!

Das wäre ja das Gleiche, wenn ich mir meinen Führerschein umschreiben lasse, und die vergessen mir bei der 5 den Anhänger zu bescheinigen, oder die 3/4 komplett oder sogar die 1 vergessen zu übernehmen.:huh:

Oder Du lässt den Nachnamen deines Kindes ändern. und plötzlich heisst es zum Vornamen Kathrin anstatt Katrin.

Oder nicht?

Grüessli Kathrin