Nach §19 Stvzo muß man mit der ABE zum TÜV und den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen lassen. Dieses Papier muß dann mitgeführt werden, oder man läßt das Teil mit dieser TÜV-Bescheinigung in die Papiere eintragen. Gilt sowohl für ABE als auch für EG ABE.

Hier der passende Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__19.html

Maßgebend sind dabei (3) und (4).