Danke, hat geholfen-also könnte ich , theoretisch - das Kennzeichen am Haltebügel befestigen, unter der Berücksichtigung der 1200 mm Vorschrift-jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob der Bügel explezit als als Haltebügel gefordert wird, als solcher ging er ja verloren. Wegen der Radabdeckung mach ich mir da eher weniger Sorgen, was die Jungs von der Heizerfraktion mittlerweile so durchkriegen, sollte bei den Gänseblümchenpflückern ja nur recht und billig sein...