Zitat Zitat von robbierock Beitrag anzeigen

Die größte Schweinerei ist, dass die ARGE Mitarbeiter angehalten sind, alle Anträge unbegründet abzulehnen.

gruß robbierock
genau deshalb gibt es im antrag diesen satz, da können sie ja nicht ablehen weil der antrag ruht.

Ferner beantrage ich hiermit, das Überprüfungsverfahren bis zur Entscheidung und Entscheidungsveröffentlichung des BVerfG ruhend zu stellen. Eine vorherige Entscheidung durch Ihre Behörde ist auf Grund der offenen Rechtsfrage unsinnig und würde meinerseits nur zu einem weiteren Widerspruch und evtl. Klage führen.