@Jogi Möglich wäre das, wenn dann insgesamt eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer daraus entstünde. Z.B. wenn man den Lenker mit Zusatzkrimskrams derart überfrachtet, dass man das Fahrzeug nicht mehr sicher führen kann.

Allerdings dann nur über die Gefährdungsvariante.

Wenn Teile mit ABE absichtlich, also mit Wissen und Wollen, verändert werden, dann erlischt doch automatisch auch die ABE, da die Beschaffenheit der Teile nicht mehr dem Zustand bei der Prüfung und Erteilung der ABE entspricht. Darunter könnte man auch den bestimmungsfremden Gebrauch eines solchen Teils fassen. Fällt mir jetzt aber kein passendes Beispiel dazu ein. Vielleicht wenn man einen Blinker als Rücklicht umfunktionieren würde oder so was.