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Stimmt. Dazu noch bauartgeprüfte Scheinwerfer und ein System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, was ja bei einer H4 für gewöhnlich nicht der Fall ist. Der Betrieb dieser Leuchtmittel ist im Geltungsbereich der StVO verboten, es sei denn, man erfüllt sämtliche o.g. Voraussetzungen und lässt sich den Scheinwerfer vom TÜV eintragen.

Wer ohne viel Risiko und Aufwand mehr Licht braucht, sollte mal das hier probieren.
Blöde Frage, aber ich habe mich mit diesen H4 und H... nie auseinandergesetzt: Kann man die grundsätzlich austauschen bzw. eine höherwertige einsetzen?

Gruß Harald