Zitat Zitat von Nockenwelle Beitrag anzeigen
Zu punkt 3: die untere Kante zum Boden muss min 20cm betragen
Servus Wilfried,

der TÜV-Typ meinte, die untere Kante sollte nicht niedriger sein als die Fußraste (links) vorne. Wichtig ist, daß die Fußraste bei Kurven zuerst die den Planeten Erde berührt (ok, nicht wortwörltich), was bedeutet, daß ich die Platte um nur ca. 2-4 cm nach oben "verlegen" und vernieten müsste.
20 cm zum Boden bei der Schräglage im Stand auf dem Seitenständer, da wäre das Kennzeichen ja mit dem Heckfender oben gleichauf.... was m. E. nicht nur übel & komisch, sondern auch wie´n Knick in der Optik aussehen würde.
Mir geistert gerade die Frage durch den Kopf, glaube und gehorche ich jetzt dir oder den TÜV-Typen, wer gibt mir die endlich die Plakette?
Gehe ich nochmals zum selben TÜV, dessen Empfangsdame mir den kostenlose Kaffee angeboten hatte, den ich ablehnte weil ich ´ne Kippe vorzog, oder zu dem vom Hoschi vermutlich ohne ein junges nettes Kostenlos-Kaffee-Mädel....?
Zu viele Variablen... mir drehts im Kopfe... ich such mir vermutlich die goldene Mitte und verbleibe dir dankend mit lieben Grüßen.