Gruß, Manni. ( Benzin Somelier + Motoröl Barista )
Lieber Treibriemen-Else als Stiefelriemen-Bill !
Yup, es läuft nix weg ;)
Habe mir das Werkzeug einfach bestellt und in paar Tagen sollte es dann da sein.
Möglicherweise nutze ich die Zeit u d baue den 1m-breiten Lenker ein (falls alles nötige auch vorhanden ist) ;)
Hmmm... Danke für den Hinweis.
Der LSL Lenker ist zwar mit 1007mm bereits eingetragen, aber keine Ahnung ob das jetzt mit oder ohne Lenkergewichte ist
Hatte nämlich schon mit den Gedanken gespielt die ALU-Griffe mit den ca. 3cm Alu-Lenkergriffen meiner damaligen Dicken (XJR1200) zu verbauen.
Muss mal messen.
Moin,
Griffe von einer XJR (22mm) dürften an der LS (25,4 mm) nicht passen?!
MFG, Bauer
Nein.
Aber welcher Paragraph? Ich lese das immer wieder, aber niemand gibt ne genaue Quelle an. ... Also mache ich mal die Arbeit:
Hier der Link zum passenden Abschnitt des §32 StVZO.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__32.html
Da wir ein Kraftrad fahren sind es also 2,00m.Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
...
...
9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 folgende Maße nicht überschreiten:
1. Breite:
a) bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen 2,00 m,
b) bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch 1,00 m,
2. Höhe: 2,50 m,
3. Länge: 4,00 m.
Eine persönliche Bitte: Bevor man irgendwelche Aussagen aus dem Netz immer wieder kopiert bitte erstmal auf Korrektheit überprüfen. Im Zweifelsfall dann mit Quellenangabe posten. Wir sind hier nicht bei Facebook....
Geändert von cilex (23.12.2020 um 17:21 Uhr)
Die Aussage mit 1m kommt direkt von meinem TÜV Prüfer. Es kann natürlich sein, dass eine Abnahme nach EG Norm andere Werte hat als nach nationalem Recht. Wäre nicht der erste Unterschied.
Bei meinem letzen Umbau hat er mir das klar gesagt.
Ja das auch, allerdings hat er das letzte Wort. Wenn er „nein“ sagt, stehe ich erstmal blöd da