Moin
Ich bin auf der Suche nach einer Fussrastenanlage. Im Internet habe ich jetzt 2 gefunden, Falcon und Gimbel.
Bei der Gimbel Anlage habe ich folgendes gefunden : TÜV-Gutachten für Fahrzeugtyp NP41
(die Rasten werden dadurch ca. 15 cm nach vorn verlegt) ab Modell '88 ist eine Seitenständeraufnahme erforderlich. Meine ist 1997. Was heißt das genau ?
Bei der Falcon : Vorverlegung in cm (ca.): 10 cm und TÜV-Gutachten.
Kann mir jemand sagen ob es weiter Unterschiede gibt und was kostet eine Eintragung ?
Gruß Max