Genau, nicht mitgeführte Papiere kostet so 10€
Genau, nicht mitgeführte Papiere kostet so 10€
MFG Wilfried
So eine Auskunft habe ich auch mal bekommen, das man die Berichte mitschleppen muss.
Ich sehe nur absolut keinen Sinn drin. TÜV Bericht und ASU Bericht bei sich zu haben.
Wenn ich beim TÜV war und auch ASU machen musste und beides bestanden habe bekomme ich
die Plakette, falle ich durch eins durch bekomme ich keine Plakette. Die Plakette ist ein amtliches
Siegel,also wozu muss ich dann noch den Papierkram mitschleppen??? Zweifeln die ihr eigenes
Siegel an?
Häng ich mir noch ne Tasche um, um alle Berichte für Auto und Motorrad mitzuschleppen? Fällt aus.
Alle Jubeljahre mal in eine Kontrolle zu kommen,dann bezahl ich lieber die 10 Euronen
Man muß sie nicht dabei haben !!!!
Ich habe es schon einmal gepostet : Führerschein und Fahrzeugpapiere ja, Prüfberichte nein.
Man muß sie nur aufbewahren und auf verlangen bei einer Dienststelle vorlegen.
Das ist Gesetzlich geregelt und da brauchen wir nicht drüber diskutieren.
Es gillt die Aufbewahrungspflicht, nicht die Mitführpflicht. Und somit kostet es NICHTS
Jeder wie er kann-darf und möchte
Bei eventuell mitgeführten Kopien von Dokumenten (wegen Verlustgefahr) würde ich auf jeden Fall nur eine Schwarz- Weiß- Kopie machen und die auch noch unübersehbar mit der Aufschrift "Kopie" versehen. Ist schon vorgekommen, dass wegen Farbkopie (zu nah am Original) Urkundenfälschung mit allen unangenehmen Folgen unterstellt wurde.
Heinz
§ 47a Abs. 4 StVZO (AU): "Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie ... auf Verlangen zuständigen Personen ... auszuhändigen."
TÜV-Bericht § 29 Abs. 10 StVZO: · TÜV-Bericht muß aufbewahrt werden
Gruß Jan
Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude hat, als an der Zukunft.
(John Knittel, schweizer. Schriftsteller, 1891-1970)
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»Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null. Und das nennen sie ihren Standpunkt.« (Albert Einstein, 1879-1955)
Danke Billi33 , aber ist sonst keiner des Googlens fähig ?
Jeder wie er kann-darf und möchte
Zuständige Personen sind ja auch die mit Befugnissen am Strassenrand stehende MitbürgerKann man also so oder so sehen.Der Fahrzeugführer hat sie ... auf Verlangen zuständigen Personen ... auszuhändigen.
Gruß
Ralph
Then I`m dying on the bottom of a pit in the blazing sun
torn and twisted at the foot of a burning bike
Die höchste Form von Toleranz ist das Ertragen dummer Menschen
Ich mag keine Bobber
FORUMSLACKER
Wenn Bescheinigungen dabei - aushändigen. Wenn nicht, spätere Vorlage - keine Mitführpflicht!
Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude hat, als an der Zukunft.
(John Knittel, schweizer. Schriftsteller, 1891-1970)
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»Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null. Und das nennen sie ihren Standpunkt.« (Albert Einstein, 1879-1955)
Hintergrund der Diskussion ist das in der Vergangenheit lokal vermehrte Auftreten gefälschter TÜV-Plaketten. Deshalb wird empfohlen, die Prüfbescheinigung mitzuführen um so bei einer Kontrolle den Anfangsverdacht gleich ausräumen zu können!
Eine generelle Mitführpflicht gibt es nicht, es erspart Übervorsichtigen nur den Weg zum Amt...
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(John Knittel, schweizer. Schriftsteller, 1891-1970)
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