Diese Knallschoten mal wieder!

In dem ENTWURF (!) heißt es: "Soweit ein Kraftfahrzeug während einer der in Satz 1 bezeichneten Witterungslagen ohne eine den Anforderungendes § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügenden Bereifung geführt werden darf, hat der Führer des Kraftfahrzeuges über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus, 1. vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist..."

Deshalb kann man das Moppedfahren bei Schnee mit "Nicht-Winter-Reifen" schon mal vergessen... Taxis gibt es überall!
Selbst wenn es kein anderes Verkehrsmittel geben sollte, ist es nicht drin, nur so zum Spass in der Feldmark herum zu driften... (kein Ziel). Das sind echte Spassbremsen...

Obwohl: mir kann es ja wurscht sein - zu viel Salz auf den Straßen für meine Else! Sollen andere sich die Aluteile zerfressen lassen.