Mein hinterer Fender ist auch gekürzt, interressiert keine Sau.
Nach der EG - Norm ist eine hintere Radabdeckung nicht erforderlich, laut KBA - Bestimmung dürfen STVZO - Zugelassene Motorräder nicht schlechter gestellt werden als EG - Zulassungen.
So hats mir der Tüvmensch auch erklärt und ich hatte da auch mal ein Schreiben(Finds aber im Moment nicht).
Für den vorderen Fender gibts soweit ich weiß keine Vorgabe über die Maße.
Beleuchtungsregelung kannst du nach EG übernehmen, dann aber komplett.
Rauspicken einzelner Punkte geht nicht.