Moin Moin,

kein Problem sehe ich grundsätzlich in einem korrekt gemessenen Wert fürs Standgeräusch. Das Standgeräusch wird nur zur leichten Überprüfung vor Ort ermittelt und gibt einen Hinweis darauf, ob das Fahrgeräusch passen könnte. Angenommen das Fahrgeräusch passt bei der Prüfung und der TÜVer trägt den Auspuff ein, dann nimmt er nur noch den Standgeräuschwert so wie er ist und trägt den ein. Dabei ist es egal, ob der Standgeräuschwert 85, 90, 100 oder 200 dB beträgt (okay, 200 ist jetzt übertrieben...).

Die für uns passende Standgeräuschmessung ist im Winkel von 45 Grad zum Auspuff, in 0,5 m Abstand und bei der halben Nenndrehzahl. Die Nenndrehzahl ist in den Papieren bei der Leistung eingetragen. Wenn dort z. B. 20 kw bei 6000 U/min steht wäre die Nenndrehzahl 6000 U/min und die halbe Nenndrehzahl logischerweise 3000 U/min. Je nach Höhe der Nenndrehzahl gilt entweder die halbe oder 3/4 der Nenndrehzahl, bei der LS immer die halbe Nenndrehzahl.

Da keine der von euch beschriebenen Messungen passt kann auch keine Aussage über die mögliche Legalität der Auspuffanlagen getroffen werden.

Gruß

Jogi