Wie so oft im Leben, gilt auch hier: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;)

Ich schrieb:
Guckst du hier:http://www.suzuki.de/code/hinweis.ph...D=seite33.pdf&

Interessant ist der Absatz in den Bemerkungen, in dem darauf hingewiesen wird, dass Reifen, wo sich nur die Bezeichnung geändert hat, deren Größe aber bereits im Fzg-Schein vermerkt ist, keiner Eintragung bedürfen.

Du musst nur noch zum freundlichen Suzuki-Onkel und dir die Bescheinigung Unterschreiben und abstempeln lassen und ferti ist.
In diesem Absatz, auf den ich da hinweise, steht:

"... . Bei Anbau von Reifen, bei denen sich Bauart, Reifentragfähigkeit, Geschwindigkeitsindizes, Hersteller oder Bezeichnung ändern, die Reifengröße aber bereits in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist keine Anbauabnahme erforderlich. In diesem Fall gilt dieses Gutachten als Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers und ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuweisen. ..."

Mehr gibt's nicht, weder für Geld, noch für gute Worte.

Peinlich ist natürlich, dass man es bei Metzeler nicht für nötig gehalten hat, auf deine e-Mail zu antworten.
Als ich eine Bescheinigung für meine Continental-Autoreifen gebraucht habe, habe ich den Jungs von Conti am Sonntag Abend eine Mail mit den nötigen Fahrzeugdaten und der Fax-Nummer von meinem Arbeitgeberautohaus geschickt.
Am Montag Mittag lag eine Bescheinigung von Conti auf meinem Platz -->
DAS nenn' ich Service.


Naja, in 15000 km hast du dann ja wieder die Qual der Wahl ;)


Gruß,
Thomas