Zitat Zitat von vauzwo Beitrag anzeigen
Das gleiche hast du doch bei jeder Eintragung von nicht explizit für dieses Motorrad zugelassenen bzw. geprüften teilen.
Steht doch auch deutlich drauf, es ist ein Gutachten zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung und diese Ausnahmegenemigung muß eine Behörde erteilen, bevor du es eintragen lassen kannst.
Normalerweise sollte der TüV Prüfer dazu sagen, wer diese Genehmigung erteilt, denn da mußt due das Gutachten und einen Antrag hinschicken, die erteilen dann die Genehmigung und dann kannst du es mit der Genehmigung eintragen lassen.
Da ist unser geliebtes Deutschland--alles so kompliziert wie möglich und für jeden Mist einen Haufen Geld abzocken.
Denn, natürlich kostet auch das noch mal Geld--schätze so um die 40,-€ wird das kosten und dann noch mal die Gebühren um es in den Schein eintragen zu lassen.
Mich hat ein Lenker Kaufpreis 59,- Gutachten 70,- Genehmigung 40,- Eintragen 12,- gekostet.
Früher war das so, Materialgutachten hat gereicht und war beim Kauf dabei, damit zum TüV waren 16,- DM für die Abnahme und die Eintragung in die Papiere waren ca 25,- DM---Also alles zusammen knapp 40,- DM knapp 20,-€ Heute knapp 120,-€ und das für einen Lenker !!!
Der Zulassungsstelle ist das übrigens alles egal, die machen nur was, wenn alle erforderlichen Papiere vorhanden sind.
Bei uns wird das sogar vorher überprüft, du kommst also gar nicht bis zum Sachbearbeiter, wenn du nicht alles dabei hast.

Moin Moin,

hier schmeißt Du aber einiges durcheinander.

1. Eine normale Änderungsabnahme läuft nach §19 StVZO, z. B. bei Teilen mit Gutachten
2. eine komplexe Änderungsabnahme, z. B. bei Teilen ohne Gutachten oder von Fremdmaschinen, läuft nach §21 StVZO
Die beiden Sachen werden, je nach Bundesland, beim TÜV oder DEKRA direkt abgenommen und können dann bei der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen werden. Das gilt für alle Bundesländer außer Hessen. Hessen hat hier eine Überbeglaubigungsstelle. Das ist ein reines hessisches Problem, aber so ist das nunmal mit Bananenrepubliken....:aetsch:

3. Was er hier hat ist selbst mir neu. §70 StVZO betrifft Änderungen die so eigentlich gemäß Gesetz (StVZO) nicht vorgesehen sind, also erstmal gegen geltendes Gesetz verstoßen. Jetzt hat der Prüfer ein Gutachten erstellt und festgestellt, dass diese Änderung an der LS in diesem Falle positiv zu bewerten ist. Hierzu ist aber die Zustimmung der Landesbehörde o.ä. (siehe meinen Link in meinem vorherigen Beitrag) nötig. Es könnte ja sein, dass die Blinker die erforderlichen Sichtwinkel beim Einfeder nicht einhalten. Bei der LS mit den Minifederwegen wird das m. E. keine Rolle spielen. Von daher gehe ich davon aus, dass in diesem Fall die Ausnahmegenehmigung erteilt wird.

Da schon alles in die Wege geleitet ist warten wir mal ab was drauß wird.

Was lernt man daraus? Alle mit Blinkern an mitschwingenden Hecks verstoßen gegen geltendes Gesetz. Gut, dass ich hinten keine Blinker habe...

Gruß

Jogi