Hi Hoschi,

jau, war bei mir genauso, beim 1. Mal hat mir der Prüfer diese Bescheinigung - genau das Teil aus Deinem Link - gegeben, was ich immer mitführen müßte. (Weiß gar nicht genau, ob ich zZ ME33 Laser oder ME880 Marathon Front drauf habe, vermutlich letzteres)

Mann, diese Bescheinigung läßt einem wirklich am Kopp kratzen: 2 unbedenkliche Reifenkombis und man muß den Schein bei evtl. Kontrollen immer dabei haben. Die 2. Seite scheint der 1. zu widersprechen: eine Reifenkombi, die man sogar ohne Bescheinigung mitführen benutzen darf, wenn ich das richtig verstehe. Spricht das jetzt für oder gegen kreuzweise lesen??

Allerdings könnte es sein, daß ich eh' auf die Kombi Marathon vorne und hinten zurückgeworfen werde, denn wenn schon der ME88 nicht mehr produziert wird, kriegt man den ME 33 vielleicht auch nicht mehr. Man muß auch aufpassen, daß einem nicht so'n Gammelstück mit Uralt-DOT verhökert wird.

Das könnte auch der Grund für diese "Du mußt 2 kaufen"-Aktion sein. der hat vielleicht noch jede Menge Altlasten auf Lager. Aber trotzdem eine hirnrissige Aktion, werde mal direkt bei dieser Firma nachfragen und sehen, ob ich noch einen einzeln kriege.

Beim Hinterreifen habe ich Glück gehabt: DOT 0314.

Grüße Klaus