Ich kann Deinen Ärger über die "Umsetzungen" deines Anhängers verstehen. Aber abgesehen davon hast Du aber auch ein rechtliches Problem wenn Du den Anhänger ständig an der Straße parkst.
Das abstellen von Anhängern im öffentlichen Verkehrsraum ist gem. §12 Abs. 3b StVO ist das Parken für Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen erlaubt.

So Klugscheißermodus aus.

Gruß Harald