Zitat Zitat von Beachcruiser Beitrag anzeigen
also ich sehe das wie der lutz - alleine die versicherung zu informieren, kann nicht genügen.

in meinem unmittelbaren bekanntenkreis war schon mal der fall, dass der motor von der dekra im auftrag der "grünen" unter die lupe genommen wurde...

dann ist die ka....am dampfen
naja die grünen sind ja nicht mehr in der regierung.:biggrin:

spass beiseite, einen motor unter die lupe nehmen???
solche massnahmen gibt es z.b. bei fahrzeugen die schneller fahren als sie dürfen, roller, leistungsbeschränkung wegen führerscheinklassen usw.
als beispiel eine yamaha 600 die auf 34 (48) ps gedrosselt ist wird mit 210 angehalten, da wird die polizei mißtrauisch und lässt das motorrad als beweissicherung begutachten.
eine else die anstatt 137 km/h 140 fährt wird da eher nicht begutachtet, was jetzt aber nicht als aufforderung zu irgendwas sein soll.
dann wird hier immer versicherungsrecht und verkehrsrecht durcheinandergewürfelt, sind aber zwei paar schuhe darüber wurde hier im forum aber schon genug geschrieben.

ich entdrossele öfters motorräder und roller und lasse dies bei unserem TÜV eintragen, es ist ein himmelweiter unterschied ob eine drosselung eingebaut oder entfernt wird.
bei einer drosselung benötige ich immer gutachten vom hersteller über teile und deren auswirkung, beim entdrosseln benötige ich nichts davon.
eine entdrosselung auf die leistungsobergrenze des motorrades macht im allgemeinen wenig probleme wenn dazu nur eine gasschieberbegrenzung entfernt werden muß, mein tüvprüfer macht da auch keinen unterschied zwischen NP41A und NP41B modellen wenn man es vernünftig erklärt.