Zitat Zitat von Lord Infernäl Beitrag anzeigen
also sollte es so geregelt werden das sie einfach den wert des motorrads (1300€ oder wie viel es waren) bekommen soll? oder wie darf ich das verstehen?
dachte nämlich das gleiche wie Wesch... hab mich schon gewundert... danke das du es ansprichst :)
Da bist Du schon auf dem richtigen Weg! Die 1300.- sind ja von der gegnerischen Versicherung (nach dem Gutachten von dem von Ihnen beauftragtem
Gutachter!) angeboten worden. Wobei mir noch nicht ganz klar ist, wie es mit Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Arztkosten,etc.,etc. aussieht. Deshalb
grundsätzlich bei Nichtverschulden oder auch im Zweifelsfall immer zum Anwalt. Die gegnerische Versicherung wird nämlich immer versuchen Dich
über den Tisch zu ziehen!

Gruß, Manni.