Verstehe ich aber jetzt auch nicht.

Wenn die Kiste EZ95 ist, dann hätte der TÜV nie und nimmer so ein lautes Fahrgeäusch eintragen dürfen.
Auch wenn jemand 86dB einträgt gelten immer noch die gesetzlichen Bestimmungen. Also alles in allen heißt das: Wenn einer drauf pocht sieht er das als nicht ganz so legale Eintragung an und kann DIr das Mopped in einer Grün/Weiß Kontrolle beschlagnahmen.
Denn DU würdest ja auf jeden Fall auf Deiner EIntragung bestehen, nur sehen das die Männlein in Grün und Weiß nicht so ganz, denn für die gelten halt die Bj bedingten gesetzliche Fahrgeäuchsbestimmungen.


HIer ein Auszug dazu: (4 Takter über 250ccm)
Übersichtstabelle zu Fahrgeräuschgrenzwerten

Art des Fahrzeugs bei der Zulassung des KFZ in der Zeit
(höchstzulässiges Fahrgeräusch in DIN-Phon / dB(A))
bis 14.09.1953 vom 14.09.1953 90
bis 20.05.1956 vom 21.05.1956 87
bis 31.12.1956 vom 01.01.1957 84
bis 31.12.1958 vom 01.01.1958 82
bis 12.09.1966 vom 13.09.1966 82
bis 30.09.1983 vom 01.10.1983 86
bis 30.09.1990 vom 01.10.1990 82
bis 30.09.1995 vom 01.10.1995 80
bis ?


zum Verständnis der Tabelle:
- bis 1966 wurde in DIN-Phon gemessen - 1958, 1983, 1990 änderte sich das Meßverfahren, daher scheinen jüngere Fahrzeuge lauter sein zu dürfen...
Messverfahren:
bis 12.09.1966: DIN
bis 30.09.1983: Nationale Richtlinie (Rili)
bis 30.11.1984: EG
bis 30.09.1990: Anlage XX StVZO
seit 01.10.1990: EG und Anlage XX StVZO

Neue Grenzwerte sind mir leider nicht bekannt.



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Wann trat welche Änderung in Kraft?

Anzuwendende Geräuschrichtlinien für das erstmalige Inverkehrbringen:

14.09.1953: Rili v. 14.09.1953
01.01.1959: Rili v. 14.07.1958
13.09.1966: Rili v. 13.09.1966
01.10.1983: Rili v. 07.11.1980
01.12.1984: Anlage XX

jeweils Fassung der RL 78/1015/EWG:
01.10.1988: RL 87/56/EWG
01.04.1994: RL 89/235/EWG



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Standgeräusch

Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.
Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.
Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.
(wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...)