Das scheint echt kniffelig zu sein.
Meine eLSe ist Bj. 88
In dem alten, im Mai 2009 entwertetem "Fahrzeugbrief" steht hinten folgendes drauf
Wiederzulassung gem. §21 Abs. 7 STVZO.
Auf meiner neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist nix zu finden.
Da steht nur: Bish. Zulassungsbescheinigung Teil 2 und bish. Fahrzeugbrief xxxx entwertet und ausgehändigt.
Ist damit jetzt auch die alte Zulassung nach STVZO nicht mehr gültig?
Gruss
Gerhard