WEnn ich Lenkerendenblinker verbaut habe, sind dann die Heckblinker überflüssig, oder will die der TÜV trotzdem dran haben?
Gruß Manuel
WEnn ich Lenkerendenblinker verbaut habe, sind dann die Heckblinker überflüssig, oder will die der TÜV trotzdem dran haben?
Gruß Manuel
Hängt vom Baujahr ab.
Einfach mal googeln.
Gruss
Gerhard
Moin Moin,
wenn vor Erstzulassung 1.1.1987 zugelassen geht es bei ausreichender Lenkerbreite (560 mm) und nicht zu starker Lenkerkröpfung ohne hintere Blinker. Die Lenkerendenblinker brauchen aber ein Prüfzeichen für vorne und hinten (Kellermänner oder die O-Augen von Louis haben es nicht).
Dann gibt es noch die Grauzone bis zur EG-Zulassung die vier Blinker vorschreibt. Hier trägt mancher TÜV LEnkerblinker ein, ich würde aber darauf achten, dass die hinteren Blinker explizit ausgetragen sind. Ab EG-Zulassung geht nix mehr ohne hintere Blinker.
Gruß
Jogi
Das habe ich mal aus einer Tüfflektüre, wichtig ist der letzte Hinweis. Is aber genau das was Jogi schon geschrieben hat.
Wichtig ist zu wissen das es Lenkerendenblinker gibt, die nach hinten scheinend keine Zulassung habenAnhang 5925
Moin Moin,
nach meinen bisher gesammelten Erfahrungen könnte es sein, dass Hein Gericke Ochsenaugenblinker anbietet die für vorne und hinten geprüft sind (11 und 12).
Gruß
Jogi
Ich weiß, mancher Prüfer macht das, hatte ich ja oben geschrieben. Nach EZ 1.1.1987 sollte man aber nur drauf achten, dass, wie bei dir, die hinteren Blinker ausgetragen sind. Es gibt nämlich einige Prüfer die die O-Augen eintragen aber im Fall der Fälle behaupten, dass hinten Blinker drauf waren. Und um Diskussionen, auch mit der Rennleitung, zu vermeiden auf einen solchen Eintrag achten. So einen hab ich auch. Gruß Jogi