Bereits seit 1. Mai 1999 gibt´s neue Regelungen für das Eintragen einzelner Umbauteile in den Kfz-Brief: Die Prüfer von TÜV oder Dekra dürfen bis auf wenige Ausnahmen nur noch Teile mit zugehörigem Teilegutachten in den Fahrzeugpapieren vermerken. Ältere Technische Berichte, Mustergutachten oder Festigkeitsnachweise gelten nicht mehr
frag mal an den entsprechenden stellen nach, ich glaube die wissen es auch nicht.

mir hat es mein tüv-prüfer mal erklärt so richtig kann ich das aber nicht mehr wiedergeben, das lag wohl an einer ISO zertifizierung zum nachweis von irgendwas und da sind ältere sachen nicht mehr beinhaltet.