@ameise: wie oft durftest Du den trotz Bewährung draußen bleiben?

Bei uns geht es immer sofort in die Büchse.
Die nachfolgende Straftat beziehen wir zwar locker mit ein... aber erstmal ist gesiebte Luft angesagt!
Wohlgemerkt: da reicht der Ladendiebstahl, der Internetbetrug, der Drogenbesitz oder die Nötigung auf der Straße aus! Eine gleichartiges Vergehen oder Straftat ist nicht nötig!