Moin Moin,

das Lenkradschloss genügt den Forderungen der Versicherungen, genauso wie das Tragen eines geeigneten Helms den Forderungen der StVO genügt.

Ein Helm schützt nicht die Beine, dafür sind andere Schutzausrüstungen zuständig. Das Lenkradschloss taugt als Diebstahlschutz nur bedingt. Am besten man kommt erst gar nicht mit dem Mopped zum Moppedtreffen, das schützt vor Diebstahl und man kann mehr Komfort für die Nacht anschleppen.

Gruß

Jogi

PS: Wer Sarkasmus entdeckt darf ihn behalten.