Moment mal, Leandra - wir sind hier doch nicht im StrafR. (obwohl: der arme Kerl in Babas Bild sieht aus als wäre er mit seiner Ollen gestraft!) Die Rechtsverhältnisse unter den Privatpersonen richten sich nach dem ZivilR (BGB, früher zT. "ZGB"[DDR '74-'90] ). Und da gilt die ZPO.

Die ZPO kennt nun gleichberechtigte Parteien. Da ist kein Raum dafür, einer Partei besonderen Schutz angedeihen zu lassen. Den Einwand "In dubio pro reo" kann man daher hier getrost vergessen. Sowohl, weil es keine "Angeklagten" gibt, also auch, weil niemand schutzwürdig wäre.

Das Stichwort heißt "zugestanden". Und da es keine substantiierten Einwendungen gab... steht Babas Aussage ausser Streit (und ist damit weder bestreitbar noch dem Gegenbeweis zugänglich) - ob mit einem Komma zuviel oder nicht...

So - und jetzt kommt mal mit was lustigem um die Ecke!!!