Ahoi, Freunde/innen des Umbaus!

War gestern beim TÜV Rheinland in D´dorf zwecks Eintragung der Gimbel. Es kam, wie ich befürchtet: Riesendiskussion
um ´88er Gutachten!!
Prüfer: neue Anlage braucht neues Gutachten (wären neue Vorschriften!).
Ich: Gibt kein neueres Gutachten, weil Anlage unverändert seit ´88 so gebaut wird.
Prüfer: Alte Anlage=altes Gutachten, neue Anlage=neues Gutachten!
Auf mein Argument, dass meine Anlage wahrscheinlich seit ´88 bei Gimbel im Regal gelegen hat (und somit ´ne alte Anlage ist)
wollte er sich nicht einlassen. Nach umfangreicher Prüfung der angebauten Anlage (Probefahrt und ca. 20 minütiger!! Sichtung durch
teilweise 3!!! Prüfer) mit anschließender 30 minütiger Bürotätigkeit, durfte ich 67,40 € latzen und bin jetzt (glücklicher?) Besitzer eines
GUTACHTEN ZUR ERLANGUNG DER BETRIEBSERLAUBNIS GEMÄß §21 StVZO (§19 (2) StVZO).
Jetzt nur noch zur Zulassungsstelle und eintragen lassen und das war´s. Hatte ich mir anders vorgestellt. Werde aber die Fa. Gimbel
anschreiben und um ein schriftliche Stellungnahme bitten. Sollte sich dann herausstellen, dass mit dem alten Gutachten alles ok ist,
werde ich beim TÜV Rheinland mal´n "Fass aufmachen" (sie bitten ja unter www.tuv.com/umfrage darum).

Gruß, Manni.
(Hab ich ´nen Hals!!)