Hallo zusammen hab den ganzen Tag im Netz gesucht und keine wirklich richtige Antwort drauf gefunden?
Ich möchte gerne den Frontfender sowie den Heckfender kürzen und will eigentlich wissen was die mindest Länge
der Fender (TÜV) ist.
In der STVZO
Die einen behaupten dass es keine mindest Länge gibt, die anderen sagen min 150mm über der waagrechten?
Wieder andere schreiben das Rad muss vollständig bedeckt sein oder andere 1/4 der Lauffläche - was ist den jetzt richtig?

Vielleicht weiß ja einer von euch was da gesetzlich vorgeschrieben ist

Danke schon mal im voraus für eure Antworten.

Hodl