was die behaupten ist doch egal, wenn die gelieferten speichen dünner als die originalen sind und du die nicht verbauen möchtest müßen die zurückgenommen werden zumal das hier in der beschreibung nicht vermerkt wurde.

war der absender der speichen die geschäftsdresse gilt das fernabsatzgesetz mit 14 tägigem rückgaberecht das nicht begründet werden muß, war der absender privat gilt fehlerhafte ware als bemängelung. ob die speichen passen oder nicht ist egal, nur du mußt entscheiden ob dünneres material für dich akzeptabel ist.

gefallen lassen würde ich mir das nicht und mit nötigem nachdruck werden die zahlen.