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Thema: Drosselung entfernen, eintragen lassen, Kosten?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Beachcruiser
    Gast
    also ich sehe das wie der lutz - alleine die versicherung zu informieren, kann nicht genügen.

    in meinem unmittelbaren bekanntenkreis war schon mal der fall, dass der motor von der dekra im auftrag der "grünen" unter die lupe genommen wurde...

    dann ist die ka....am dampfen

  2. #2
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    Zitat Zitat von Beachcruiser Beitrag anzeigen
    also ich sehe das wie der lutz - alleine die versicherung zu informieren, kann nicht genügen.

    in meinem unmittelbaren bekanntenkreis war schon mal der fall, dass der motor von der dekra im auftrag der "grünen" unter die lupe genommen wurde...

    dann ist die ka....am dampfen
    naja die grünen sind ja nicht mehr in der regierung.:biggrin:

    spass beiseite, einen motor unter die lupe nehmen???
    solche massnahmen gibt es z.b. bei fahrzeugen die schneller fahren als sie dürfen, roller, leistungsbeschränkung wegen führerscheinklassen usw.
    als beispiel eine yamaha 600 die auf 34 (48) ps gedrosselt ist wird mit 210 angehalten, da wird die polizei mißtrauisch und lässt das motorrad als beweissicherung begutachten.
    eine else die anstatt 137 km/h 140 fährt wird da eher nicht begutachtet, was jetzt aber nicht als aufforderung zu irgendwas sein soll.
    dann wird hier immer versicherungsrecht und verkehrsrecht durcheinandergewürfelt, sind aber zwei paar schuhe darüber wurde hier im forum aber schon genug geschrieben.

    ich entdrossele öfters motorräder und roller und lasse dies bei unserem TÜV eintragen, es ist ein himmelweiter unterschied ob eine drosselung eingebaut oder entfernt wird.
    bei einer drosselung benötige ich immer gutachten vom hersteller über teile und deren auswirkung, beim entdrosseln benötige ich nichts davon.
    eine entdrosselung auf die leistungsobergrenze des motorrades macht im allgemeinen wenig probleme wenn dazu nur eine gasschieberbegrenzung entfernt werden muß, mein tüvprüfer macht da auch keinen unterschied zwischen NP41A und NP41B modellen wenn man es vernünftig erklärt.
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  3. #3
    fazzo
    Gast
    Als Typ steht drin: NP41BD
    Die Fahrzeugidentifizierungsnummer fängt mit NP41A1.... an

  4. #4
    Savage-IG Mitglied
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    Zitat Zitat von fazzo Beitrag anzeigen
    Als Typ steht drin: NP41BD
    Die Fahrzeugidentifizierungsnummer fängt mit NP41A1.... an
    Komisch, schau mal auf die Rahmennummer, ich vermute mal da ist bei dir was schräg. Die FIN deutet auf ein Importfahrzeug hin, hast Du zufällig noch eine Erstzulassung auf den 1.7.? Der Typ deutet auf ein deutsches Modell hin, könnte aber auch ein Fehler von der Zulassungsstelle sein. Wenn deine Rahmennummer auch mit NP41A anfängt ist es klar warum Suzuki Deutschland dazu keine Unterlagen hat.

    Sind den jetzt 20 oder 23 kW eingetragen?

    Gruß

    Jogi

  5. #5
    fazzo
    Gast
    Erstzulassung ist der 31.03.89. 20 kW sind eingetragen.

    In der Zulassungsbescheinigung I sind die Nummern jedenfalls identisch zur II.

    Suzuki hat mir mitgeteilt, dass es sich um ein Grau- oder Parallelimport handelt.

    Rahmennummer werde ich morgen überprüfen.

    Grüße,
    Andreas

  6. #6
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    Alles nicht wichtig.
    Entweder NP41A (Import)
    Oder NP41B Deutschland

    Für die NP41A bekommst du von Suzuki Europa natürlich keine Bescheinigung.
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  7. #7
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    Moin Moin,

    frag mal bei deinem TÜV ob die das Teilegutachten TÜH/940139 Seite TÜH 59 haben. Ist die Suzuki Umrüstliste Ausgabe Oktober 1998 vom TÜV Hessen. Das ist das Gutachten von Suzuki für die Leistungsumrüstung der NP41B.

    Gruß

    Jogi

  8. #8
    fazzo
    Gast
    Zitat Zitat von Jogi Beitrag anzeigen
    frag mal bei deinem TÜV ob die das Teilegutachten TÜH/940139 Seite TÜH 59 haben. Ist die Suzuki Umrüstliste Ausgabe Oktober 1998 vom TÜV Hessen. Das ist das Gutachten von Suzuki für die Leistungsumrüstung der NP41B.
    Ah, super, danke :)

    Wo findet man solche Informationen?

  9. #9
    Savage-IG Mitglied
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    Moin Moin,

    solche Informationen findet man auf dem Gutachten. Ich hab es heute durch Zufall in meinen Unterlagen gefunden. Problem könnte werden, dass Gutachten ist alt, ich weiß nicht ob es der TÜV noch anerkennt.

    Gruß

    Jogi

  10. #10
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    Hi! Ich weiß das Thema ist alt und umstritten, jedoch würde ich meine Else gern auf die 23KW umtragen lassen zwecks Versicherung falls doch mal was passiert und eben doch mal nachgesehen wird.

    Würde jemand (z.b @Jogi ) so nett sein und mir das Gutachten von Suzuki zukommen lassen? Ich wäre sehr dankbar!

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