Ergebnis 1 bis 10 von 60

Thema: Drosselung entfernen, eintragen lassen, Kosten?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Savage-IG Mitglied
    Registriert seit
    15.07.2004
    Ort
    Ringenberg/Großenheidorn
    Beiträge
    3.150
    Moin Moin,

    ertsmal, hast Du eine NP41A oder NP41B? Vermutlich wird es eine A sein. Was steht in den Papieren? 20 kW oder 23 kW? Notfalls kannst Du deine Versicherung auch darüber informieren oder mal nachfragen, ob die eine Unterscheidung zwischen 20 und 23 kW machen, falls ja kann man bei der Versicherung auch die 23 kW angeben.

    Gruß

    Jogi

  2. #2
    Beachcruiser
    Gast
    also ich sehe das wie der lutz - alleine die versicherung zu informieren, kann nicht genügen.

    in meinem unmittelbaren bekanntenkreis war schon mal der fall, dass der motor von der dekra im auftrag der "grünen" unter die lupe genommen wurde...

    dann ist die ka....am dampfen

  3. #3
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
    Registriert seit
    15.07.2004
    Beiträge
    9.600
    Zitat Zitat von Beachcruiser Beitrag anzeigen
    also ich sehe das wie der lutz - alleine die versicherung zu informieren, kann nicht genügen.

    in meinem unmittelbaren bekanntenkreis war schon mal der fall, dass der motor von der dekra im auftrag der "grünen" unter die lupe genommen wurde...

    dann ist die ka....am dampfen
    naja die grünen sind ja nicht mehr in der regierung.:biggrin:

    spass beiseite, einen motor unter die lupe nehmen???
    solche massnahmen gibt es z.b. bei fahrzeugen die schneller fahren als sie dürfen, roller, leistungsbeschränkung wegen führerscheinklassen usw.
    als beispiel eine yamaha 600 die auf 34 (48) ps gedrosselt ist wird mit 210 angehalten, da wird die polizei mißtrauisch und lässt das motorrad als beweissicherung begutachten.
    eine else die anstatt 137 km/h 140 fährt wird da eher nicht begutachtet, was jetzt aber nicht als aufforderung zu irgendwas sein soll.
    dann wird hier immer versicherungsrecht und verkehrsrecht durcheinandergewürfelt, sind aber zwei paar schuhe darüber wurde hier im forum aber schon genug geschrieben.

    ich entdrossele öfters motorräder und roller und lasse dies bei unserem TÜV eintragen, es ist ein himmelweiter unterschied ob eine drosselung eingebaut oder entfernt wird.
    bei einer drosselung benötige ich immer gutachten vom hersteller über teile und deren auswirkung, beim entdrosseln benötige ich nichts davon.
    eine entdrosselung auf die leistungsobergrenze des motorrades macht im allgemeinen wenig probleme wenn dazu nur eine gasschieberbegrenzung entfernt werden muß, mein tüvprüfer macht da auch keinen unterschied zwischen NP41A und NP41B modellen wenn man es vernünftig erklärt.
    Beiträge als Admin sind grün.

Ähnliche Themen

  1. Einsitzer / Zweisitzer wahlweise eintragen lassen?
    Von Sigi im Forum Ls 650-allgemein
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 05.06.2013, 17:50
  2. Tüv AU kosten
    Von LarsA im Forum Archiv
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 26.03.2010, 09:26
  3. 31 PS Drosselung oder nicht?
    Von sr-wolle im Forum Ls 650-Technik-Motor
    Antworten: 19
    Letzter Beitrag: 13.02.2009, 00:14
  4. Drosselung entfernen
    Von Black_Spirit im Forum Ls 650-Technik-Motor
    Antworten: 24
    Letzter Beitrag: 31.05.2008, 21:06

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •