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Thema: neue Reifen

  1. #21
    H²O
    Gast
    hallo, ich war jetzt im april 2016 beim TÜV und der hat auch ganz genau draufgeschaut, daß vorn und hinten reifen vom gleichen hersteller drauf sind und es nochmal explizit erwähnt.
    hat der nun keine ahnung oder steht das auch irgendwo geschrieben, daß die fabrikatsbindung aufgehoben ist?
    oder kommt es darauf an, ob es in der zulassung so drin steht?

    Mit freundlichen Grüßen rayner

  2. #22
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Wir sind hier in Germanien, da gilt nur was geschrieben steht.

    Leider hat weder der TüV noch die Pozelei von der Aufhebung der Markenbindung gehört.
    Im Übrigen ist auch die ec 20?? ( für Helme ) ausser Kraft gesetzt--weiß auch keiner und die Polizei verschickt sogar noch Bußgelder--die muß man aber nicht zahlen, denn laut EU-Recht ist diese Norm nicht gültig.

    Aber zu Reifenmarken, wie sieht es denn da tatsächlich aus ??, da könnte man ja jeden Reifen ( also klar--Größe sollte stimmen ) drauf machen.
    Für was dann Unbedenklichkeitsbescheinigungen ?
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  3. #23
    Savage-IG Mitglied Avatar von Jonny-MI
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    Is nach EU Recht(Aufhebung der Markenbindung) so; aber unser Regierung hinkt mit der nationalen Umsetzung
    leider - wie so oft - hinterher (siehe auch nationale feat. EU Zulassung)
    Legal - Illegal - Scheißegal

  4. #24
    Administrator Avatar von Sigi
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    Markenbindung ist nicht gleich Fabrikatsbindung.
    Vorder- und Hinterreifen müssen (nach wie vor) von einem Hersteller sein, soweit ich informiert bin.

  5. #25
    Savage-IG Mitglied Avatar von Jonny-MI
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    ... und wie machen das dann die Gespannfahrer?
    Legal - Illegal - Scheißegal

  6. #26
    Savage-IG Mitglied Avatar von Skoute
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    Habe Forne normalen Motorradreifen Heidenau Reifen für Else
    Hinterrad Enten Reifen
    Beiwagen Minireifen

    Hatte noch nie Probleme beim Tüv oder in der Kontrolle
    Wenn Recht zu Unrecht wird, wir Widerstand zur Pflicht

    Habe niemals Angst etwas neues auszuprobieren,
    bedenke die Arche wurde von Amateuren gebaut,
    die Titanic von Profis

  7. #27
    Moderator Avatar von Viertakter
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    Zitat Zitat von Jonny-MI Beitrag anzeigen
    ... und wie machen das dann die Gespannfahrer?
    ...die schicken den Prüfologen an seine Unterlagen oder gewitzte Kollegenschreibtische, wie das zu verstehen ist, dass bei Gespannbetrieb "zu 15.2." ein 125R15 (?) eingetragen ist und was dann noch von der Reifenbindung zu halten ist....

    Ergebnis eines lernfähigen Prüfers: Das Hinterrad hat von Grösse und Tragzahl und Typ zu stimmen wie für Gespannbetrieb ausgewiesen, das Beiwagenrad hat auch richtig zu sein und das Vorderrad ist eines aus den im Fahrzeugschein genannten Typen bzw. deren Nachfolger, für den eine Freigabe des Herstellers aus der Tasche des Fahrers gezogen wird.
    "Entenreifen" gibts eben nicht von den im Schein stehenden Reifenherstellern und der Gespannreifen hat keine Paarung ergebenden Vorderreifen im Gespannbetrieb. Geht auch nicht, denn der Gespannhinterreifen ist kein Motorradreifen!

    Der Hinweis, dass der Prüfer bei fest eingetragenem Gespannbetrieb (also nicht wie teils möglich "Gespannbetrieb wahlweise mit....") gerne ausgetragen werden könnte, wirkt in etwa so wie vom Papst zu verlangen, er möge zum Buddhismus konvertieren. ein-fach-zu-viel-In-put! ...oder zuviel Arbeit!

    Meine damals erlebte Szene wäre durchaus filmreif gewesen, die mein Prüfer das dann nach interner "Beratung" quasi ohne Lippenbewegungen und den Text hervorpressend abschloss: "Ja ist in Ordnung, Sie können so fahren..."
    Tat ich schon seit mehreren Besuchen dort unbehelligt, ist aber vorher niemandem so "aufgefallen"...

    Gruss Lutz
    ...und wenn Sie sich jetzt sagen: "Ist das nicht schön?..." Dann stimme ich Ihnen zu: Ja, das ist NICHT schön!


  8. #28
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    also kann ich , vo und hi gleicher Hersteller, jeden Reifen drauf machen, auch wenn er nicht für die Else frei gegeben ist?
    Denn von der Größe her gäbe es ja noch Alterativen.
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  9. #29
    Administrator Avatar von Sigi
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    Im Grunde ja, so lange die Maße und die Indizi stimmen und vom Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.
    Das ist praktisch die kleine Schwester der Freigabe, wird aber als gleichwertig angesehen und steht der Freigabe rechtlich und technisch in nichts nach.

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