Zitat Wirtschaftswoche:
Nach der jetzt verabschiedeten Richtlinie müssen die Hersteller den zuständigen Behörden zukünftig eine Liste aller Inhaltsstoffe und aller resultierender Emissionen mitteilen. Der E-Zigarette muss ein Hinweis beiliegen, dass es Nichtrauchern nicht empfohlen wird, das Produkt zu nutzen. Außerdem soll es spezielle Warnhinweise für spezifische Gruppen, wie schwangere oder stillende Frauen, geben. Auf der Verpackung sollen Warnhinweise angebracht werden, in denen klar gestellt wird, dass das Produkt Nikotin enthält und das Nikotin abhängig macht. Der Verkauf von E-Zigaretten soll nicht für Personen unter 18 Jahren gestattet sein und die E-Zigarette darf nicht unter dem bekannten Markennamen von Zigaretten wie Camel oder Marlboro angeboten werden. Für die Werbung von E-Zigaretten gelten die gleichen Beschränkungen wie für Tabak.
Das meiste davon ist schon länger Standard, z.B. Verkauf nicht an Personen unter 18, Warnhinweise stehen auf den Liquidflaschen längst drauf. Den zuständigen Behörden die Inhaltsstoffe mitzuteilen, düfte für die Hersteller auch kein Problem sein, es sind ja nicht allzuviele.
Auf jeden Fall ist es so dreimal besser, als wenn die Liquids als Arzneimittel eingestuft worden wären, das wäre einem faktischen Verbot gleichgekommen.