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Thema: Mindestlänge Frontfender / Heckfender

  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hodl
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    Mindestlänge Frontfender / Heckfender

    Hallo zusammen hab den ganzen Tag im Netz gesucht und keine wirklich richtige Antwort drauf gefunden?
    Ich möchte gerne den Frontfender sowie den Heckfender kürzen und will eigentlich wissen was die mindest Länge
    der Fender (TÜV) ist.
    In der STVZO
    Die einen behaupten dass es keine mindest Länge gibt, die anderen sagen min 150mm über der waagrechten?
    Wieder andere schreiben das Rad muss vollständig bedeckt sein oder andere 1/4 der Lauffläche - was ist den jetzt richtig?

    Vielleicht weiß ja einer von euch was da gesetzlich vorgeschrieben ist

    Danke schon mal im voraus für eure Antworten.

    Hodl

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von neutron
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    Hi,
    lese dich da mal durch.
    klick

    Gruß
    Michael
    DLzG
    Michael



    Drogen und Alkohol sind etwas für Weicheier!
    Die richtig Coolen ziehen sich die Realität rein

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hodl
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    Danke , hatte ich heute auch schon - bedeutet für mich - wenn ich das richtig lese,
    da bei mir im Schein bei K: E164* steht das ich eigentlich keine spezifizierte Radabdeckung brauche?
    Also eigentlich gar nix - ganz schön wachsweich oder seh ich das falsch?

    Hodl

  4. #4
    2. Administrator Avatar von cilex
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    ... Hier stand Mumpitz

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hodl
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    Zitat Zitat von cilex Beitrag anzeigen
    so ist es da nicht nach Stvo zugelassen.
    Sorry versteh ich jetzt nicht - was ist so da nicht STVZO zugelassen?

    - Hast du an deiner eLSe den vorderen Fender vorne original und hinten gekürzt - wenn ja wieviel hinten und ??? istdas zulässig?

  6. #6
    2. Administrator Avatar von cilex
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    Sorry, quatsch!! Ist nach StVZO zugelassen.......

  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hodl
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    okay also deine eLSe ist nach STVZO zugelassen - Ja?

    und du hast den vorderen Fender gekürzt - Ja?
    aber nur hinten - oder?
    und wenn Ja - wie lang ist den der jetzt?

    Also ich möchte meinen um ca 10cm auf der hinteren seite kürzen.

    Sorry wenn ich so doof Frage aber ich bin erst seit 3 Monaten auf 2 Rädern unterwegs und hab ehrlich gesagt keine Ahnung was den TÜV und die Grün/Blauen ?? Schwarzen ?? betrifft!!!

    Ich wär dir dankbar für deine Antwort, ich hab den Fender (vorne) jetzt runter und möchte den gerne am Freitag kürzen, damit ich den am WE bearbeiten kann.

    Also danke für deine mühe bisher :IMG0: und danke für die Antworten die noch kommen werden

    Gruß Hodl

  8. #8
    Savage-IG Mitglied
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    Sorry wenn ich so doof Frage aber ich bin erst seit 3 Monaten auf 2 Rädern unterwegs und hab ehrlich gesagt keine Ahnung was den TÜV und die Grün/Blauen ?? Schwarzen ?? betrifft!!!

    Dann frag doch mal beim TÜV u. Co. nach, was geht und was nicht. Hier im Forum kann mann viele Tips geben, aber keiner dir die Prüfplakette drauf kleben. Und bitte, nicht irgend ein Prüfer, sondern ein aaS. Den Sachverständigen erkennt man, wie der Name schon sagt, am amtlich anerkannten Sachverstand. Mit denen kann mann wunderbar fachsimpeln. Ist bei deinen "nur Kotis" zwar übertrieben, aber in 1 Jahr bei den nächsten Umbauten hast du dein Ansprechpartner bereits gefunden.
    -alle eLSen sind STVzO zugelassen
    -Heckkoti 150mm über Wagerechte von Achse (Glaube die werden mit 75kg/Fahrer im Sitz gemessen. Aber es giebt Anregungen, das die "STVO-Zugelassenen" nicht schlechter gestellt werden dürfen, als die "EG-Zugelassenen", dementsprechend reicht "ausreichend". Frag dein aaS, was "ausreichend" ist.) Kennzeichen ist keine geeignete Radabdeckung, mit Blech hinter schon.
    -Vorderkoti vorne (bin mir da nicht sicher): wagerechte Tangente vom Radumfang = Mindestabdeckung
    -Vorderkoti hinten (kein Plan, warscheinlich auch die 150mm über Achse)
    -bei allen: Lauffläche(nbreite) muß vollständig abgedeckt sein
    -keine scharfe Kanten

    ohne Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit
    Ralle

    Tante edit meint: Die Beratunggespräche bei einer Prüfstelle sind in der Regel kostenlos.

  9. #9
    Savage-IG Mitglied
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    Moin Moin,

    also, wie oben schon steht, deine LS ist nach StVZO zugelassen. Laut StVZO wird (gemäß Gesetzestext) eine ausreichende Radabdeckung gefordert. Erst später kam eine Arbeitsanweisung raus die sich auf die 150 mm waagrerecht über Radachse bezog. Bis hierhin kannst Du, sofern die Lauffläche abgedeckt ist, sowohl vorne als auch hinten kürzen. Der Vorderradkotflügel kann nach vorne hin senkrecht durch die Vorderachse enden.

    Es gibt Prüfer die bestehen auf obige Regelung. Es gibt aber auch eine Anweisung, dass Fahrzeuge nach StVZO nicht schlechter gestellt werden dürfen als welche nach EG wo keine definierte Radabdeckung vorgeschrieben ist. Um Diskussionen zu vermeiden würde ich mir, wenn du über die 150 mm hinaus kürzen willst, erst einen Prüfer suchen der mir das dann auch einträgt. Bei meiner BMW hab ich 22 cm über Radachse und beim Knallfahrrad senkrecht zur Hinterachse eingetragen.

    Mein Prüfer besteht z. B. beim Vorderradkotflügel auf die 150 mm nach hinten.

    Gruß

    Jogi

  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von Jogi Beitrag anzeigen
    ........ deine LS ist nach StVZO zugelassen. Laut StVZO wird (gemäß Gesetzestext) eine ausreichende Radabdeckung gefordert. Erst später kam eine Arbeitsanweisung raus die sich auf die 150 mm waagrerecht über Radachse bezog.
    Ich lese das genau andersrum raus, nach EG nur noch ausreichend notwendig.
    MFG Dieter



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