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Thema: ...n' Hals bis zum Nordkap....TÜV-Erfahrungen

  1. #1
    bassocksky
    Gast

    Beitrag ...n' Hals bis zum Nordkap....TÜV-Erfahrungen

    Tach werte Insassen,
    ich hatte heute einen HU-Termin beim TÜV um die Ecke - eh' schon fast zwei Monate drüber...

    Ist mein erster Mopped-TÜV gewesen, ich war entsprechend nervös, weil ich a) keine Erfahrungen mit MoppedTÜV habe und b) das eine oder andere nicht mehr original ist.

    (Eingetragen waren bislang nur Dragbar-Lenker und Reifen.).
    Am Start hatte ich noch 15cm Riser mit einer Sieht-so-ähnlich-aus-ABE, Ochsenaugen (Minis hinten) und die Pedale, die auch der Tom hat (ich dachte, bei denen würden sie als erstes meckern). Dazu einen Originalendtopf mit recht wenig drin (na gut - Prallblech ist noch da...).
    Und noch Kette statt Riemen (ohne Riemenschutzblech).
    Tags zuvor extra noch neue Bremsscheibe vorne samt Belägen eingebaut und das defekte Blinkrelais ersetzt.

    Die hatten sich genau 2 Minuten das Mopped angesehen, dann lief der Prüfer (kennt sich mit Moppeds nicht aus) zu seinem Leiter (kennt sich nur mit neuen Moppeds aus, weiss ich jetzt) und kam mit der Nachricht zurück, dass der Kettenumbau nicht eingetragen ist und schon deshalb eine Abnahme/HU sowieso nicht erfolgen kann. Ausserdem wäre der Kettenschutz weg, und da gibt es schon mal garnix....
    Meinen dezenten Hinweis, dass ich eigentlich einen Einsitzer-Eintrag haben wollte, wies er zurück mit den Worten "Dafür gilt dasselbe".

    Ich sollte für jedes Teil (Ritzel, Kette, Kettenblatt) eine Bescheinigung von Suzuki anschleppen, dass genau diese Teile verwendet werden dürfen und dann hätten sie eine Einzelabnahme gemacht. Das hätte ja auch Auswirkungen auf die AU, und deshalb gäbe es keinen anderen Weg.

    Sachma: hakt's noch?

    Ich habe das Ganze dann abgebrochen und bin ohne TÜV nach hause gepröppelt. Dann muss ich ab nächsten Monat halt mehr zahlen....aber ich fahre zu einem anderen Prüfer und hoffe, bis dahin nicht den Augen des Gesetzes aufzufallen....

  2. #2
    Administrator Avatar von Sigi
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    4.391
    Hi, hilft Dir jetzt nicht viel, aber war klar, dass Du so keinen TÜV bekommst und das ist NOCH von Schikane weit entfernt.

    Ich würde die Kiste erstmal stehen lassen, nen Termin mit einem Vollsachverständigen ausmachen, falls Du einen brauchen solltest, und da ggf. gleich die HU mitmachen. Besprich am besten mit dem Prüfer persönlich, was er zu erwarten hat.
    Die haben ein (was weiß ich...) 20-30 Minuten Fenster pro Prüfung und sind schlagartig völlig überfordert, wenn da jemand mit einem Umbau ankommt. Wenn er's vorher schonmal gehört hat, kann er sich schonmal das schlimmste ausmalen und Du stehst automatisch besser da. ;)
    ABE mit "ist so ähnlich" hilft Dir gar nix - Ausnahmen bestätigen da die Regel, würde ich sagen.

    Mit dem Kettenumbau gibt's wohl eine gute Lösung... irgendwo hier gelesen, ich mach' mich mal auf die Suche.

    Edit: Sorry, ich find's nicht mehr. :-/

  3. #3
    Super-Moderator Avatar von LokiBerlin
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    1.882
    der kettenantrieb braucht ne tüv abnahme? hör ick heute zum ersten mal...........
    ____________________________________



    Gruß Loki


    ____________________________________

  4. #4
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Hallo Andre, genau richtig gemacht, die Graukittel einfach stehn zu lassen. Wie schon so oft in solchen Fällen angesprochen, such dir einen anderen TüVer. Ich empfehle immer sich mal nach Motorradgeschäften und/oder Motorradwerkstätten um zu sehen. Fragen kostet ja in den seltensten Fällen was. Ein Käffchen, ein Schwätzchen und meist geht es dann reibungslos und ohne Streß.
    Immerhin handelt es sich ja bei der ganze Tüverei um eine staatlich verordnete, kostenpflichtige Dienstleistung.
    Ja, wer in größeren Städten wohnt hat immer leicht reden, gibt ja an jeder Ecke eine Bastelbude für fahrbare Untersätze und damit auch jede Menge Prüfer.

    Was das Kettenkit aber jetzt für Auswirkungen auf die Au haben soll, ist mir völlig schleierhaft.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  5. #5
    ROUTE66
    Gast
    Zitat Zitat von LokiBerlin Beitrag anzeigen
    der kettenantrieb braucht ne tüv abnahme? hör ick heute zum ersten mal...........
    Ist eine bauliche Veränderung am Fahrzeug, und somit in die Papiere einzutragen.

  6. #6
    Savage-IG Mitglied
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    3.141
    Moin Moin,

    durch den Kettenumbau kann die Übersetzung anders sein, folglich auch die Drehzahlen für die Geräuschmessung etc. Da hat der Prüfer schon recht. Mit einem echten aaS und dem Nachweis, dass die Kettenübersetzung dem des Riemenatriebs entspricht dürfte es aber kein Problem sein das eingetragen zu kriegen. Ich könnte jetzt hier noch weiter meinen Senf dazugeben warum der Prüfer völlig richtig gehandelt hat, ich erspar es dir aber.

    Such dir einen aaS der dir alles legalisiert und der dir direkt die HU mit macht.

    Gruß

    Jogi

  7. #7
    bassocksky
    Gast
    Ich kann ja die rechtliche Grundlage verstehen - ich ärgere mich nur darüber, dass ich einen TÜV erwischt habe, der wenig Erfahrungen mit Umbauten hat und deshalb akribisch auf die Vorschriften pocht.
    Ich hatte mich ja vorher bei Mopped fahrenden Nachbarn umgehört, wie diese Prüfstelle sich denn so anstellt.
    Alle Meinungen dazu waren: locker! Aber ich hätte mal besser darauf achten sollen, dass meine Nachbarn alles "normale" recht neue Strassentourer fahren....

    Mir geht es halt einfach auf den Sack, dass ich neben den ganzen Dauerproblemchen meiner Schüssel auch noch mit Zulassungsdingen hantieren muss (Kette), bei denen ich nach euren Erfahrungen hier im Forum nie Probleme erwartet hätte...

    Ich muss noch viel lernen...

  8. #8
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Westpolen
    Beiträge
    5.530
    Zitat Zitat von bassocksky Beitrag anzeigen
    Ich muss noch viel lernen...
    Ach Andre, denk mal nicht das andere noch nie beim Überwachungsverein unverichteter Dinge wieder abgetreten sind.
    Die meisten geben es nur nicht zu. Darum suche ich mir einen "Stammtüver". Dabei ist mir ziemlich egal ob ich den als Menschen sympatisch finde oder nicht, so lange es sachlich und einigermaßen korrekt zu geht. Wenn beide Parteien versuchen gemeinsam eine für beide akzeptable Lösung zu finden und keiner nur auf seinem Standpunkt besteht, geht es immer irgendwie.

    Mein "Lieblingsdekramann" ist bei vielen in LE und Umgebung nicht unbedingt sehr beliebt.
    Ich persönlich komme ganz prima mit ihm aus und wir verstehn uns ohne viel Gequatsche.

    Um mal wieder auf dein Problem zurück zu kommen. Die Übersetzung wird abhängig vom angebotenen Kettenkit nur unwesentlich verändert (0,0% Bereich).
    Das sollte man den Prüfer auch nachweisen können. Es gibt einen Überstzungsrechner: http://www.needless.eu/rechner.html
    Wenn du die Getriebedaten aus dem Bucheli zu Grunde legst, wirst du feststellen, das sich da nicht viel ändert.
    Die meisten der angebotenen Kettenkits haben eine Bauartgenehmigung aber eben nicht für die LS 650, sondern z. Bsp. für die GSX 1200.
    Das ist der Punkt wo die meisten Motorrad unkundigen Prüfer gelegntlich kapitulieren und einen abtreten lassen. Solchen Leute dann mit vernünftigen Argumenten zu kommen bringt meist nüschd. Im übrigen muß das ohnehin ein Amtlich anerkannter Sachverständiger (z.Bsp. DEKRA) abnehmen, wenn es eingetragen werden soll.

    Wenn du Zeit und Muse hast, kannst du ja mal durch bimmeln und wir beschwatzen das am Telefon.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  9. #9
    abrafax
    Gast
    Habe gestern auch Bauklötzer beim Graukittel gestaunt ( TÜV Rheinland ). ER: Kriegst den Babbel hinten nich, weil das Lenkradschloß kaputt is. ICH: Kollege, das ist seit 10 Jahren kaputt. ER: Is ein erheblicher Mangel, is nu mal so. ICH: Chef, ich schiebe die Else seit 10 Jahren in deine Halle und noch nie hat einer rumgemosert ! ER: Das war dann wohl vor meiner Zeit... der Nächste bitte !

    HÄ ????!!!!

    Kann mich mal einer aufklären ?

  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von feuerkroete
    Registriert seit
    24.05.2010
    Beiträge
    219
    wenn man sich auf der website des TÜV mal die prüfliste anguckt wird da das lenkradschloss tatsächlich aufgeführt und auch dass dieses funktionstüchtig sein muss.

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