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Thema: Hier die Briefkopie für Supertrapp

  1. #1
    hdmichel
    Gast

    Hier die Briefkopie für Supertrapp

    Hallo Leute
    Hier die Briefkopie für Supertrapp mit Baujahr 95 und 94 db
    Gruss hdmichel

  2. #2
    Savage-IG Mitglied
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    Beiträge
    3.148

    Re: Hier die Briefkopie für Supertrapp

    Moin Moin,

    damit kriegste den Supertrapp aber nicht bei ner EZ von 1995 eingetragen. Wie man dem Schein entnehmen kann, ist die EZ der zugehörigen Maschine von 1986! Auch das Fahrgeräusch beträgt 86 dB(A). Bei ner 95er Maschine beträgt das Fahrgeräusch nur noch 80 dB(A).

    bis denn

    Jogi

    PS: ziemlich niedriges Standgeräusch übrigens.

  3. #3
    Lotzbub
    Gast

    Re: Hier die Briefkopie für Supertrapp

    Moin jogi,

    das issn neuer zulassungsschein oben links steht die erstzulassung.

    unten rechts iss das datum des kba wann das fahrzeug für die deutschen strassen zulassungsfähig war.

    stefan

  4. #4
    Savage-IG Mitglied
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    3.148

    Re: Hier die Briefkopie für Supertrapp

    Moin Moin,

    Super, jetzt wird schon Papier protuziert wo nich ma mehr der Tüv durchsteigt....

    Okay, dann hab ich nix gesagt.

    bis denn

    Jogi

  5. #5
    Ingo
    Gast

    Re: Hier die Briefkopie für Supertrapp

    Verstehe ich aber jetzt auch nicht.

    Wenn die Kiste EZ95 ist, dann hätte der TÜV nie und nimmer so ein lautes Fahrgeäusch eintragen dürfen.
    Auch wenn jemand 86dB einträgt gelten immer noch die gesetzlichen Bestimmungen. Also alles in allen heißt das: Wenn einer drauf pocht sieht er das als nicht ganz so legale Eintragung an und kann DIr das Mopped in einer Grün/Weiß Kontrolle beschlagnahmen.
    Denn DU würdest ja auf jeden Fall auf Deiner EIntragung bestehen, nur sehen das die Männlein in Grün und Weiß nicht so ganz, denn für die gelten halt die Bj bedingten gesetzliche Fahrgeäuchsbestimmungen.


    HIer ein Auszug dazu: (4 Takter über 250ccm)
    Übersichtstabelle zu Fahrgeräuschgrenzwerten

    Art des Fahrzeugs bei der Zulassung des KFZ in der Zeit
    (höchstzulässiges Fahrgeräusch in DIN-Phon / dB(A))
    bis 14.09.1953 vom 14.09.1953 90
    bis 20.05.1956 vom 21.05.1956 87
    bis 31.12.1956 vom 01.01.1957 84
    bis 31.12.1958 vom 01.01.1958 82
    bis 12.09.1966 vom 13.09.1966 82
    bis 30.09.1983 vom 01.10.1983 86
    bis 30.09.1990 vom 01.10.1990 82
    bis 30.09.1995 vom 01.10.1995 80
    bis ?


    zum Verständnis der Tabelle:
    - bis 1966 wurde in DIN-Phon gemessen - 1958, 1983, 1990 änderte sich das Meßverfahren, daher scheinen jüngere Fahrzeuge lauter sein zu dürfen...
    Messverfahren:
    bis 12.09.1966: DIN
    bis 30.09.1983: Nationale Richtlinie (Rili)
    bis 30.11.1984: EG
    bis 30.09.1990: Anlage XX StVZO
    seit 01.10.1990: EG und Anlage XX StVZO

    Neue Grenzwerte sind mir leider nicht bekannt.



    --------------------------------------------------------------------------------

    Wann trat welche Änderung in Kraft?

    Anzuwendende Geräuschrichtlinien für das erstmalige Inverkehrbringen:

    14.09.1953: Rili v. 14.09.1953
    01.01.1959: Rili v. 14.07.1958
    13.09.1966: Rili v. 13.09.1966
    01.10.1983: Rili v. 07.11.1980
    01.12.1984: Anlage XX

    jeweils Fassung der RL 78/1015/EWG:
    01.10.1988: RL 87/56/EWG
    01.04.1994: RL 89/235/EWG



    --------------------------------------------------------------------------------

    Standgeräusch

    Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.
    Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.
    Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
    Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
    Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
    Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.
    (wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...)


  6. #6
    Lotzbub
    Gast

    Re: Hier die Briefkopie für Supertrapp

    tach, in meinem brief erstzulassung 28.05.96

    sind auch 86 db eingetragen. und das war schon immer so bei mir.

    desweiteren steht im brief 647 ccm, auf dem zylinder 652 ccm. ( mach ich jetzt steuerhinterziehung ;D)

    würd mal gerne wissen bei wem das noch so ist.

    man(n) kann auch den teufel an die wand malen,

    hoffe es ist bei der verkehrkontrolle kein schäferhund dabei, wegen AKW unn so..........

    stefan

  7. #7
    Lotzbub
    Gast

    Re: Hier die Briefkopie für Supertrapp

    sorry muss berichtigen

    bei mir steht

    ziffer 30 Standgeräusch db(A) 930
    Fahrgeräusch 860


    unn nu ???

    stefan

  8. #8
    Ingo
    Gast

    Re: Hier die Briefkopie für Supertrapp

    Hi Lotzi,

    hatte bei mir auch mal 86dB drin stehen, bis ich sie habe entdrosseln lassen (TÜV technisch, da der Brief ein gedrosselter war). DIe 86dB hatte viele Re-Importler drin stehen.
    Da hat der deppe TÜVler die Daten der Suzuki Bescheinigung eingetragen, dann waren es nur noch 83dB.
    Auch ich habe auf dem Zylinder 647ccm stehen.

    Gruß
    Ingo

  9. #9
    Lotzbub
    Gast

    Re: Hier die Briefkopie für Supertrapp

    hallo ingo,

    jo mein moped issn schweizer mädel ;D

    in lörrach die beamten haben haufen fehler in den fahrzeugbrief geschrieben.

    auf dem zylinder steht 652 ccm
    im brief 647 ccm. mir iss das im grund genommen egal,
    nur warte ich auf den tag wenn die rennleitung das sieht ;D ;D

    24 kw/5300 ??


    gruss stefan


  10. #10
    Ingo
    Gast

    Re: Hier die Briefkopie für Supertrapp

    Hi,
    sorry , hab mich natürlich verschrieben. Auch ich hab im Brief 647ccm stehen und auf dem Zylinderfuß steht 652ccm.

    Bei mir sind es "nur" 23kw/5400 ??

    Ist Deine etwa frisiert??
    ;D ;D ;D

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