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Thema: EU-Zulassung + Lenkernachrüstung

  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Bombero
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    EU-Zulassung + Lenkernachrüstung

    Ahoi, Freunde der TÜV-Abnahme!:shocked:

    1.) Möchte gerne meine Blinkanlage ändern. Allerdings gibt es unterschiedliche Angaben über die Blinkerabstände.Da wird unterschieden
    nach EU-und Deutscher Zulassung.Nun meine Frage:Woran erkenne ich, ob meine Else eine EU-oder Deutsche Zulassung
    hat? Brief? Baujahr? Oder?

    2.) Darf ich in einen Lenker (zwischen den "Risern") nachträglich ein Loch bohren (z.B. für Kabeldurchführung),oder beeinflusse ich damit
    wesentlich die Stabilität? Wie sieht´s der TÜV? Oder muss ich dafür auf Lenker mit Werksbohrung und Gutachten zurückgreifen?

    Danke für Eure Antworten! Gruß, Manni.
    Gruß, Manni. ( Benzin Somelier + Motoröl Barista )

    Lieber Treibriemen-Else als Stiefelriemen-Bill !

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Darkdriver
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    hi,

    zu 1.)
    schau hier,
    http://www.ls650.eu/community/showth...VZO-zugelassen

    zu 2.)
    denke mal nicht,
    aber weiß es nicht genau,normal darf am lenker nichts verändert werden,
    sonst taugt das gutachten ja nicht viel.

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von Bombero
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    @Darkdriver = Danke, da bin ich schon mal einen Schritt weiter!

    @Zoerm = Ich bin jetzt nicht so der TÜV-Fanatiker aber bei Fahrwerk und Bremse will ich keine Kompromisse eingehn.
    Bevor ich in ´ner kritischen Situation nur noch eine Lenkerhälfte (ist jetzt übertrieben!!) in der Hand habe,möchte ich
    lieber auf die Kenntnisse und Erfahrungen der hier versammelten Umbauer zurückgreifen! Aber trotzdem:Danke!

    Gruß, Manni.
    Gruß, Manni. ( Benzin Somelier + Motoröl Barista )

    Lieber Treibriemen-Else als Stiefelriemen-Bill !

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von magdeburgerling
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    die antwort auf nummer 1 hast du ja schon.

    zu 2.) was heißt darfst? wir können dir die absolution NICHT erteilen. das kann nur dein örtlicher prüfer.
    Man muss aber mal deutlich sagen, dass nichts dagegen sprechen kann. Bei LSL gibt es sogar im Teilegutachten einen Vers, der Löcher bis 5mm erlaubt (vor allem zur Armaturarretierung. Wenn also dort oben Löchlis erlaubt sind, warum dann nicht erst recht bei dem nahezu starren system zwischen den Klemmböcken? Biegelinientechnisch gesehen sind die Kräfte und Spannungen hier nur ein kleiner Teil derer, die an der Griffseite des Klemmbocks wirken. und selbst dort gibt es zum beispiel für die trude bohrungen, dass der Lenker verdrehsicher auf den Böcken gelagert ist.

    Shit happens...

  5. #5
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    Moin Moin,

    Zu 1: ist (fast) alles gesagt. Grundsätzlich ist die LS nach StVZO zugelassen, es ist aber möglich, die gesamte Beleuchtung auf EG umzubauen. Das muss man meiner Meinung auch machen, wenn man z. B. hinten eine Rücklicht-Blinker-Kombination, wie z. B. von Kellermann angeboten, verwenden will. Wenn es nur um Blinker geht würde ich es nicht unbedingt machen. Die Blinkerabstände bei StVZo hinten betragen 240 mm, nach EG 180 mm, wenn es auf die 6 cm ankommt muss komplette Beleuchtung nach EG, das heißt aber auch, dass Standlicht vorhanden sein muss und auch eine Blink- und Fernlichtkontrollleuchte.

    Zu 2: kommt drauf an. Aus Stabilitätsgründen spricht nichts gegen eine Bohrung zwischen den Risern (Stichwort Maschinenbau: Kragbalken). ICh hab schon Lenker gelöchtert das es nicht mehr hübsch ist, und die haben trotzdem gehalten. Es hängt aber vom TÜV-Prüfer ab. Es gibt Lenker mit vorhandenen Bohrungen und passenden Gutachten, hier gibt es keine Probleme. Dann gibt es Lenker ohne Bohrung wo aber im Gutachten auch in gewissen Bereichen nachträgliche Bohrungen erlaubt sind, hier gibt es in der Regel auch keine Probleme. Dann gibt es noch Lenker ohne Bohrungen wo auch im Gutachten keine nachträglichen Bohrungen beschrieben sind. Hier kann es Probleme geben, je nach Prüfer. Ein "vernünftiger" Prüfer wird gegen eine 4-5 mm Bohrung in der Regel nichts haben, aber hier würde ich vorher mit dem Prüfer sprechen!!!!

    Gruß

    Jogi

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von Darkdriver
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    hi,

    ich glaube mal gelesen zu haben das man bei
    einem moped mit eg zulassung das licht nicht ausschalten kann, quasi immer an.
    kann das jemand bestätigen?

    zu tüv und stvo hab ich das noch gefunden,
    http://alteisentreiber.de/fleisspelz...ZO%20Daten.doc

  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von Bombero
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    Ahoi, Kameraden des Schraubenschlüssels!

    @ Magdeburgerling= Absolution wollt ich nicht! Dachte nur, es gäbe irgendwo ´ne "Vorschrift" oder techn. Merkblatt wo z.B. steht:"Bohrungen in Lenker
    sind bis zu einem Durchmesser bis.....erlaubt, aber nur an folgenden Stellen...... ." Oder so Ähnlich.

    @Jogi= Zu 1: ...wenn es auf die 6cm.....Dann dürfte es ja kein Problem sein: Standlicht,Blink-und Fernlichtkontrollleuchten sind ja vorhanden.
    Und zu 2. Werde also mal schaun was der TÜV-Mensch zum Bohren sagt.

    Dank an alle! Gruß, Manni.
    Gruß, Manni. ( Benzin Somelier + Motoröl Barista )

    Lieber Treibriemen-Else als Stiefelriemen-Bill !

  8. #8
    LS-CUSTOM
    Gast
    Hi Manni

    Lass doch den Lenker und die Riser erst eintragen und leg die Kabel nachher rein!

    Wer viel fragt bekommt viele antworten und schlafende Hunde soll man nicht wecken

    ich denke nicht das jemand nochmal nachfragt wenn alles Eingetragen ist!

    Gruß Dirk

  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von Bombero
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    Ahoi Dirk!

    Hast schon recht mit den "schlafenden Hunden".Aber ums Eintragen gehts hier nicht.Loch reinbohren und Kabel verstecken ist kein Problem.Es geht darum,
    ob´s für ein nachträgliches bohren in den vorhandenen Lenker irgendwelche techn. Vorgaben gibt oder grundsätzlich! nicht erlaubt ist! Na ja, der
    TÜV-Mensch wird´s mir ja erzählen.

    Gruß, Manni.
    Gruß, Manni. ( Benzin Somelier + Motoröl Barista )

    Lieber Treibriemen-Else als Stiefelriemen-Bill !

  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von Specter
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    Also wenn Du nen LSL Stahllenker hast, hab ich hier jenes: KLICK


    und hier noch die Passage...

    Stahllenker
    Aus verfestigtem Stahlrohr gefertigt und übertreffen die aktuelle Prüfnorm damit um mindestens 25%. Alle Sport- und Tourenlenker sind aus Stahlrohr mit 2,0mm Wandstärke gefertigt. Für die Aufnahme der Verdrehbohrung der Schaltergehäuse oder die Durchführung der Blinkerkabel dürfen die Lenker mit einer Bohrung bis 5,0mm Durchmesser ausgerüstet werden. Als einzigen Sportlenker auf dem Markt bietet LSL den stark gekröpften, flachen Lenker LS1 an. Mit den nach unten abfallenden Griffenden und nur 680mm Breite ergibt sich für den Fahrer eine leicht gebeugte und versammelte Sitzposition ähnlich der mit einem hohen Stummellenker.

    Mein TÜV-Spezi meinte auch noch dass wenn man zwischen den Risern bohrt, sollte das kein großes Problem darstellen so lange man nur einseitig bohrt ;)
    dLzG
    Richie

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