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Thema: TÜV Heckfender

  1. #21
    Savage-IG Mitglied Avatar von savageridingdaddy
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    Ich hatte bei der Suche nach dem Dokument in einem Thread (nicht hier im Forum) etwas von 30° gelesen, d.h. der Heckfender sollte mind. in einem gedachten Winkel von 30° von der Hochachse die Lauffläche abdecken. Da wären wir wieder in etwa bei den 15cm. Aus Spritzschutzgründen ist dies sicher sinnvoll.

    Mit dem Schreiben vom KBA sollte sich der Prüfer wegen 2-3 cm nicht unbedingt querstellen "müssen". Aber dies ist dann wieder alles Ermessenssache.....

    rob
    "Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller."

  2. #22
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    Zitat Zitat von DWausH Beitrag anzeigen
    Na ich weis nicht ob sich damit der Gutachter beeindrucken lässt, denn maßgeblich ist ja in unserem fall nur der letzte Abschnitt über das nachträgliche ändern, und wenn da steht………………..Das KBA ist für die Beurteilungen auf der Grundlage von § 19 Abs. 2 StVZO sachlich nicht zuständig. Dennoch erscheint es nicht gerechtfertigt,………………ist das für mein Verständnis trotzdem Ermessenssache der Prüfers. Es steht da nicht Explizit das für Veränderungen die 150mm nicht mehr eingehalten werden muss.
    Moin Moin,

    die StVZO direkt fordert nur eine ausreichende Radabdeckung, die 150 mm kamen später mal, quasi als Arbeitsanweisung und Richtlinie, hinzu um eine einheitliche Regelung zu haben. Durch das Schreiben ist der Prüfer nicht mehr an die 150 mm gebunden und kann auch deutlich knappere Radabdeckungen eintragen. Vielen Prüfern ist aber dieses KBA Schreiben gar nicht bekannt. Ein nettes Nachfragen mit Verweis auf dieses Schreiben könnte helfen. Aber es steht dem Prüfer natürlich frei.

    Bie mir hab ich es bisher zweimal praktiziert, bei der BMW endet das Kennzeichen 225 mm über Radachse, beim Knallfahrrad senkrecht zur Radachse, beides eingetragen und gut.

    Vielleicht liegt es auch daran, dass ich die Prüfer seit ca 10 Jahren kenne und die festgestellt haben, dass ich trotz meiner Umbauten immer noch nicht draufgegangen bin.

    Gruß

    Jogi

  3. #23
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von Jogi Beitrag anzeigen
    ..........Ein nettes Nachfragen mit Verweis auf dieses Schreiben könnte helfen. Aber es steht dem Prüfer natürlich frei................
    Klar, wenn man vernünftig mit dem Prüfer schnacken kann, kann das Schreiben das i-Tüpfelchen sein um ihn umzustimmen.
    MFG Dieter



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