Hallo zusammen,

ich war gestern beim TÜV und wollte meine eLSe mal wider für 2 Jahre absegenen lassen.

Der Prüfer (kein aaS) teilte mir dann, nach bedächtigem Schauen und Einsehen sämtlicher Unterlagen, mit, dass er das Bike so nicht abnehmen kann!?:shocked:

Die an der Verschleißgrenze befindlichen Bremsbeläge vorne kann ich ja noch verstehen. habe mir gleich neue gekauft und werde diese nun montieren.

Dann wurden auch leichte Schleifspuren an der linken Flanke des Hinterreifens bemängelt. Diese stammen wohl von den Fahrten mit Sozia... Das Thema "Reiferversatz" habe ich soweit schon mal "abgeklopft": der Spalt zwischen Reifen und Fender ist links definitiv schmaler als rechts, obwohl der Fender von oben betrachtet mittig am Rahmen befestigt ist. Ich werde hier wohl mit Unterlegscheiben nachbessern und hoffen, dass das reicht.

Was mich jedoch irritiert, ist, dass der Hinterreifen (AVON 140/90) bemängelt wurde. Diesen habe ich bereits seit Jahren drauf und vor allem auch bei dem letzten TÜV-Termin (mit Eintragung der Stahlflex, Lenker, Riser durch den Chef des jetzigen Prüfers). Dieser meinte nun, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers nicht ausreicht und der Reifen zusätzlich eingetragen werden muss!? Ebenso auch die Ochsenaugen (von Tante L)!? Trotz E-Prüfzeichen und weiterhin vorhandenen hinteren Blinkern!? Diese waren übrigens auch bereits vor 2 Jahren bei der Eintragung des Lenkers montiert gewesen. Begründet wurde dies mit der "zu prüfendnen ordnungsgemäßen Einbauposition (Höhe, Abstände, etc...), welche ja durch die E-Kennzeichnung alleine nicht gewährleistet wäre".

Jetzt muss ich nächst Woche nochmal vorfahren, wenn der "richtige" Prüfer (aaS) da ist. Einziger Lichtblick ist, dass zumindest diese Prüfung ohne zusätzliche Kosten sein soll. Bin ja mal gespannt, was dann effektiv noch einzutragen sein wird und was ich dafür dann noch löhnen kann.

War ich einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort / beim falschen Prüfer? Hattet Ihr auch schon solche offensichtlich "willkürlichen Probleme"? In meinem TÜV-Buch habe ich zu einer Eintragungspflicht von umgebauten Blinkern (sofern nicht die hinteren wegfallen) nichts finden können.

Grüße und schon mal Danke für konstruktives Feed-back