Hallo Jogi,

ich habe gerade nachgeschaut; ich habe eine "Bescheinigung über die Verwendung von Alternativ-Bereifung für Krafträder" (einfacher gings wohl nicht mehr...). Diese ist seitens des Reifenhändlers abgestempelt und unterschrieben. Es steht zwar drin, dass eine Einbauabnahme / Eintragung nicht erforderlich ist, gleichzeitig ist in jedoch auf dem Dokument die Bemerkung enthalten "Nur gültig in Verbindung wenn oben genannte Reifengröße bereits in den Papieren eingetragen ist". Die Reifengröße 140/90 steht natürlich nicht im Schein, dort steht nur die 140/80. Ich gehe jedoch davon aus, dass das bei nahezu allen so ist, die diesen AVON fahren. Oder irre ich mich.

Größere Umbauten im Heckbereich habe ich bislang nicht ausgeführt. Lediglich neue Stoßdämpfer montiert und das Rad für den neuen Reifen aus- und wieder eingebaut.

Die Bremsbeläge sind definitiv an der "Schmerzgrenze".

Ich halte Euch auf dem Laufenden, wie es letztendlich ausgegangen ist.

Grüße