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Thema: Gimbel Teilegutachten

  1. #1
    rosi88
    Gast

    Gimbel Teilegutachten

    Servus

    Ich hab eine Gimbel Fussrastenanlage an meine Else gebaut und breuchte ein Teilegutachten

    Hat jemand ein zufällig zuhause und könnte mir eine Kopie machen und schicken???

    MFG Rosi

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von 4711ev
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    Viel Spaß damit !

    Gimbel 1.jpgGimbel 2.jpg

    dLzG Ewald

  3. #3
    rosi88
    Gast
    Das hab ich auch zuhause aber mein TüV Mensch meinte das wär nur ein Muster!!!

    Weil es ja auch von 1988 wär un so keine ahnung :-?

  4. #4
    Kradler
    Gast
    Zitat Zitat von rosi88 Beitrag anzeigen
    Das hab ich auch zuhause aber mein TüV Mensch meinte das wär nur ein Muster!!!

    Weil es ja auch von 1988 wär un so keine ahnung :-?
    Dann sag deinem Tüver man, das er im Irrtum ist, denn viele Andere haben ihre Anlage auch mit diesem Gutachten eingetragen bekommen. Es gibt kein Anderes.
    Besser noch, du suchst dir eine andere Prüfstelle die etwas mehr Ahnung von der Materie hat.

  5. #5
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    Zitat Zitat von Kradler Beitrag anzeigen
    Dann sag deinem Tüver man, das er im Irrtum ist, denn viele Andere haben ihre Anlage auch mit diesem Gutachten eingetragen bekommen. Es gibt kein Anderes.
    Besser noch, du suchst dir eine andere Prüfstelle die etwas mehr Ahnung von der Materie hat.

    Gruß Peter
    das ist leider kein irrtum, dieses gutachten ist nicht mehr gültig.
    die prüfer die damit eintragen wissen es nicht besser oder sehen darüber hinweg. es gibt aber die möglichkeit die rasten ohne gutachten eintragen zu lassen.
    Beiträge als Admin sind grün.

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von blue-thumper Beitrag anzeigen
    ........es gibt aber die möglichkeit die rasten ohne gutachten eintragen zu lassen.
    Genau das habe ich gemacht, ich brauchte dazu allerdings einen so genanten Vollsachverständigen der Autorisiert ist nach §21 abnehmen zu dürfen.
    MFG Dieter



  7. #7
    Kradler
    Gast
    Zitat Zitat von blue-thumper Beitrag anzeigen
    das ist leider kein irrtum, dieses gutachten ist nicht mehr gültig.
    die prüfer die damit eintragen wissen es nicht besser oder sehen darüber hinweg. es gibt aber die möglichkeit die rasten ohne gutachten eintragen zu lassen.
    Das habe ich nicht gewußt, war der Meinung Gutachten ist Gutachten.

    Damit nehme ich meine Aussage:
    Zitat Zitat von Kradler Beitrag anzeigen
    Dann sag deinem Tüver man, das er im Irrtum ist
    zurück.

  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von 4711ev
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    Zitat Zitat von DWausH Beitrag anzeigen
    Genau das habe ich gemacht, ich brauchte dazu allerdings einen so genanten Vollsachverständigen der Autorisiert ist nach §21 abnehmen zu dürfen.
    Genau das ist richtig.

    Der AAS ( amtlich anerkannt Sachverständige ) hat die Möglichkeit die Gimbelanlage auch so einzutragen.

    Gruß Ewald

  9. #9
    Moderator Avatar von Viertakter
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    3.356
    Mir stellt sich dabei die Frage, WARUM das Gutachten nicht mehr anerkannt wird. Ein Verfalldatum habe ich darauf nicht gefunden.

    Gruß Lutz
    ...und wenn Sie sich jetzt sagen: "Ist das nicht schön?..." Dann stimme ich Ihnen zu: Ja, das ist NICHT schön!


  10. #10
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
    Registriert seit
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    Beiträge
    9.600
    Bereits seit 1. Mai 1999 gibt´s neue Regelungen für das Eintragen einzelner Umbauteile in den Kfz-Brief: Die Prüfer von TÜV oder Dekra dürfen bis auf wenige Ausnahmen nur noch Teile mit zugehörigem Teilegutachten in den Fahrzeugpapieren vermerken. Ältere Technische Berichte, Mustergutachten oder Festigkeitsnachweise gelten nicht mehr
    frag mal an den entsprechenden stellen nach, ich glaube die wissen es auch nicht.

    mir hat es mein tüv-prüfer mal erklärt so richtig kann ich das aber nicht mehr wiedergeben, das lag wohl an einer ISO zertifizierung zum nachweis von irgendwas und da sind ältere sachen nicht mehr beinhaltet.
    Beiträge als Admin sind grün.

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