hallo freunde,
wollte einen lenker beim tüv eintragen lassen und habe im prüfgutachten einen punkt der eine unbedenklichkeitsbescheinigung vom hersteller verlangt,wenn die lenkerbreite kleiner oder größer als
orginal ist.
hat jemand damit erfahrung oder vielleicht eine solche bescheinigung von suzuki.
gruß aus saarlouis alexx